Telefonierende Frau am Schreibtisch © kupicoo

Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen und der bevorstehenden Reform der Notfallversorgung strebt der Gesetzgeber eine flächendeckende Einführung einheitlicher Strukturen zur Notfallversorgung an. Zu diesem Zweck hat die KVH gemeinsam mit den Projektpartnerinnen und -partnern das Pilotprojekt SaN initiiert.

SaN-Projekt: ein Schnittstellenprojekt zur ambulanten Notfallversorgung

Hinter dem hessischen SaN-Projekt steckt ein deutschlandweit einzigartiges Modellprojekt zur Notfallversorgung. SaN steht dabei für „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“. Die Reform der ambulanten Notfallversorgung ist eines der zentralen Strukturthemen im deutschen Gesundheitswesen.

Das Problem ist bekannt: Patientinnen und Patienten mit eigentlich weniger schweren Erkrankungen suchen Notfallaufnahmen von Kliniken auf und binden dort Ressourcen, die dringend für die akute Behandlung schwer erkrankter Personen benötigt werden. Andererseits ist über die 112 angefordertes Rettungsdienstpersonal verpflichtet, Patientinnen und Patienten ins Krankenhaus zu bringen, obwohl diese in der ambulanten Versorgung haus- oder fachärztlich betreut werden könnten.

Ziele des Pilotprojektes sind daher die Reduzierung vermeidbarer Einsätze des Rettungsdienstes sowie die Entlastung der Notaufnahmen in Krankenhäusern.

„Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“ (SaN) – Projektrealisierung in zwei Stufen

Die erste Stufe des SaN-Projekts läuft in den drei Pilotregionen Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis und Landkreis Gießen bereits im vierten Jahr. Bei SaN wird zunächst die angezeigte Versorgungsebene und -dringlichkeit strukturiert ermittelt. In definierten Fällen ist dafür  das digitale System SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung für Deutschland) vorgesehen.

Über IVENA, mit dem der Rettungsdienst bereits seit vielen Jahren alle Notfälle auf digitalem Weg den Krankenhäusern zuweist, können bei SaN auch nicht stationär zu versorgende Patientinnen oder Patienten in SaN-Partnerpraxen und ÄBD-Zentralen angemeldet werden. Jede Praxis kann dabei jeweils unmittelbar entscheiden, ob sie die Patientin oder den Patienten gerade auch zur Versorgung annehmen kann. Es besteht also keine Annahmepflicht und ist einmal „Land unter“ im Praxisbetrieb, kann sich die Praxis zudem direkt für bis zu 24 Stunden in IVENA abmelden.

Bisher erhielten die mehr als 30 Partnerpraxen und die acht ÄBD-Zentralen in den Projektregionen fast 1200 solcher Zuweisungen. Die häufigsten Beschwerdebilder, die etwa die Hälfte aller Fälle ausmachen, waren dabei sonstige internistische Notfälle, geschlossene Frakturen der Extremitäten, Epistaxis, Gesichts-/Kopfverletzungen und nicht traumatische Rückenschmerzen ohne neurologische Ausfälle. Inzwischen konzentrieren sich die Zuweisungen überwiegend auf den ÄBD. Ohne Zweifel, bei den diesen Zahlen ist noch „Luft nach oben“. Eine Ursache ist sicherlich die noch recht geringe Dichte des Partnerpraxis-Netzes, so dass eher das nächste Krankenhaus angesteuert wird, als eine Praxis. Das zeigt auch die gute Inanspruchnahme des ÄBD, da sich fast alle ÄBD-Zentralen in oder an Krankenhäusern befinden. Neben Aufrufen zur Teilnahme als Partnerpraxis am SaN-Projekt im KVH-Mitgliedermagazin Auf den Punkt werden bereits weitere Wege diskutiert, wie die Teilnahme für Praxen attraktiver gemacht werden kann.

Machen Sie mit – die Teilnahme ist freiwillig und für Praxen in den drei Pilotregionen Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis und Stadt und Kreis Gießen möglich!

Die Teilnahmeerklärung kann übrigens jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden. Die Voraussetzungen sind zudem niedrigschwellig: eine Partnerpraxis muss vor allem bereit sein, über den IVENA-Alarm (eine kleine in der Praxis zu installierende Anwendung) angemeldete Akutfälle in den Praxisablauf einzubauen. Der Aufwand hierfür wird aktuell mit 15 Euro pro Fall zusätzlich vergütet und ein SaN-Fall kann natürlich als Notfall abgerechnet werden.

Wenn Sie noch mehr über das SaN-Projekt erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Zusammenfassung für Praxen oder schreiben Sie eine E-Mail.

Nachdem verschiedene technische Herausforderungen dies bisher verzögert haben, will die KVH mit ihren Projektpartnern nun Anfang 2026 die zweite Stufe des SaN-Projektes starten. Dann werden die Prozesse vom Erstkontakt bis zur Übergabe einer Patientin oder eines Patienten an eine Praxis erstmals durchgängig digitalisiert sein, einschließlich des digitalen Informationsaustauschs zwischen den 112-Leitstellen und der 116117 und der Möglichkeit, Patientinnen und Patienten im Rettungsdienst und der Notaufnahme mittels SmED strukturiert ersteinzuschätzen.

zuletzt aktualisiert am: 06.11.2025

SaN-Projektpartner

Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH)
Hessisches Ministerium für Familie und Gesundheit (HMFG)
Hessische Krankenhausgesellschaft
Main-Taunus-Kreis
Main-Kinzig-Kreis
Landkreis Gießen
Landesärztekammer Hessen
Hessischer Landkreistag
Hessischer Städtetag
Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi)

Ansprechpartner

Andreas Beierle

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Referent Versorgungsprojekte

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main

Tel 069 247416645
pilotprojekt.notfallversorgung(at)kvhessen(.)de

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