Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen und der bevorstehenden Reform der Notfallversorgung strebt der Gesetzgeber eine flächendeckende Einführung einheitlicher Strukturen zur Notfallversorgung an. Zu diesem Zweck hat die KVH gemeinsam mit den Projektpartnerinnen und -partnern das Pilotprojekt SaN initiiert.

SaN-Projekt: ein Schnittstellenprojekt zur ambulanten Notfallversorgung

Hinter dem hessischen SaN-Projekt steckt ein deutschlandweit einzigartiges Modellprojekt zur Notfallversorgung. SaN steht dabei für „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“. Die Reform der ambulanten Notfallversorgung ist eines der zentralen Strukturthemen im deutschen Gesundheitswesen.

Das Problem ist bekannt: Patientinnen und Patienten mit eigentlich weniger schweren Erkrankungen suchen Notfallaufnahmen von Kliniken auf und binden dort Ressourcen, die dringend für die akute Behandlung schwer erkrankter Personen benötigt werden. Andererseits ist über die 112 angefordertes Rettungsdienstpersonal verpflichtet, Patientinnen und Patienten ins Krankenhaus zu bringen, obwohl diese in der ambulanten Versorgung haus- oder fachärztlich betreut werden könnten.

Ziele des Pilotprojektes sind daher die Reduzierung vermeidbarer Einsätze des Rettungsdienstes sowie die Entlastung der Notaufnahmen in Krankenhäusern.

SaN-Projekt: ein Jahr „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“

Seit Sommer 2022 läuft das SaN-Projekt in den drei Pilotregionen Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis und Landkreis Gießen. Bei SaN werden zunächst die angezeigte Versorgungsebene und -dringlichkeit strukturiert ermittelt, wofür das digitale System SmED vorgesehen ist. Über IVENA, mit dem der Rettungsdienst bereits seit Jahren alle Notfälle auf digitalem Weg den Krankenhäusern zuweist, können bei SaN nun auch nicht stationär zu versorgende Patientinnen oder Patienten in Partnerpraxen angemeldet werden. Jede Praxis kann dabei jeweils unmittelbar entscheiden, ob sie die Patientin oder den Patienten gerade auch zur Versorgung annehmen kann. Es besteht also keine Annahmepflicht und ist einmal „Land unter“ im Praxisbetrieb, kann sich die Praxis zudem direkt für bis zu 24 Stunden in IVENA abmelden.

Zwischen Anfang Mai 2022 und Ende August 2023 nahmen die aktuell 33 Partnerpraxen gut 300 solche Zuweisungen an. Die fünf häufigsten Beschwerdebilder, die fast die Hälfte aller Fälle ausmachen, waren dabei Gesichts- und Kopfverletzungen, geschlossene Frakturen der Extremitäten, sonstige internistische Notfälle, Epistaxis und sonstige kombinierte Verletzungen. Ohne Zweifel, bei den diesen Zahlen ist noch „Luft nach oben“. Eine Ursache ist sicherlich die noch recht geringe Dichte des Partnerpraxis-Netzes, so dass eher das nächste Krankenhaus angesteuert wird, als eine Praxis. Im Mitgliedermagazin Auf den Punkt 4/2023 wurde bereits zur Teilnahme als Partnerpraxis am SaN-Projekt aufgerufen. 

Machen Sie mit – die Teilnahme ist freiwillig und für Praxen in den drei Pilotregionen Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis und Stadt und Kreis Gießen möglich!

Die Teilnahmeerklärung kann übrigens jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden. Die Voraussetzungen sind zudem niedrigschwellig: eine Partnerpraxis muss vor allem bereit sein, über den IVENA-Alarm (eine kleine in der Praxis zu installierende Anwendung) angemeldete Akutfälle in den Praxisablauf einzubauen. Der Aufwand hierfür wird aktuell mit 15 Euro pro Fall zusätzlich vergütet und ein SaN-Fall kann natürlich als Notfall abgerechnet werden.

Wenn Sie noch mehr über das SaN-Projekt erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Zusammenfassung für Praxen oder schreiben Sie eine E-Mail!

Übrigens: Im Herbst 2023 startet die KVH mit ihren Projektpartnern die nächste Stufe des SaN-Projektes. 2024 werden dann die Prozesse vom Erstkontakt bis zur Übergabe einer Patientin oder eines Patienten an eine Praxis erstmals durchgängig digitalisiert sein, einschließlich des digitalen Informationsaustauschs zwischen den 112-Leitstellen und der 116117!

zuletzt aktualisiert am: 26.09.2023

SaN-Projektpartner

Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
Hessische Krankenhausgesellschaft
Main-Taunus-Kreis
Main-Kinzig-Kreis
Landkreis Gießen
Landesärztekammer Hessen
Hessischer Landkreistag
Hessischer Städtetag
Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi)
 

Ansprechpartner

Armin Beck

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
stellv. Vorstandsvorsitzender

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 247416969
armin.beck(at)kvhessen(.)de

Ansprechpartner

Andreas Beierle

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Referent Versorgungsprojekte

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main

Tel 069 247416645
pilotprojekt.notfallversorgung(at)kvhessen(.)de

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