Hybrid-DRG: Befristete Zuschläge für Eingriffe bei Kindern
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Sie heute darüber informieren, dass es rückwirkend zum 16. April 2026 neue Zuschläge für bestimmte Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) gibt. Einen entsprechenden Beschluss, der bis zum Jahresende 2026 gültig ist, hat der Bewertungsausschuss getroffen.
Vorgesehen ist dabei ein Zuschlag von 60 Prozent für ambulante Operationen inclusive der Anästhesie. Damit werden diese Leistungen auf einem Niveau vergütet, die in etwa dem der Hybrid-DRG entsprechen. Dabei handelt es sich aber um eine Übergangslösung, die bis 31. Dezember 2026 gilt, weil dann eine reguläre Anpassung der Hybrid-DRG vorgesehen ist.
Die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 31950 bis 31999 stehen im neuen EBM-Abschnitt 31.8. Die Zuschläge erhalten Ärztinnen und Ärzte, wenn sie eine ambulante Operation gemäß EBM-Abschnitt 31.2 bei Patientinnen und Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr durchführen und die Leistungslegende des Zuschlags einen relevanten OPS-Kode des Hybrid-DRG-Leistungskatalogs enthält.
Die Abrechnung erfolgt ganz normal nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), Labor- und Sachkosten bleiben zusätzlich berechnungsfähig. Sie müssen allerdings an dieser Stelle nichts tun, die KVH wird die Zuschläge bei den betroffenen Patientinnen und Patienten als Service direkt zusetzen.
Weitere Informationen zu den neuen Zuschlägen finden Sie unter den EBM-Änderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
An ausgewählte haus- und fachärztliche Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
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