Förderung von Zystoskopien abrechnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Urethro(-zysto)skopien erweisen sich in der Praxis als besonders aufwändig. Dies liegt zum einen an den gestiegenen (technischen) Anforderungen an die Aufbereitung der für die Untersuchungen benötigten Instrumente. Zum anderen liegt dies an den bei Behandlungen im Genitalbereich zur Reduktion des besonderen Infektionsrisikos einzuhaltenden Hygienestandards.
Zur Kompensation dieses besonderen Aufwands wurde im Honorarvertrag ein Zuschlag in Höhe von 20 % der jeweiligen Grund-GOP besagter Leistung vereinbart.
Um an der Förderung zu partizipieren, müssen Sie aber in drei Fällen selbst tätig werden: Sofern eine Urethro(-zysto)skopie als fakultativer Leistungsbestandteil einer der Leistungen nach den GOP 08310, 26313 und 34257 EBM erbracht wurde und nicht gesondert berechnungsfähig ist, werden zu diesen GOP Zuschläge in folgender Höhe gezahlt: 15,42 € (GOP 99150), 21,79 € (99151) und 21,53 € (99152). Die Gewährung der vorstehend genannten Zuschläge nach den GOP 99150 bis 99152 setzt aber eine Kennzeichnung mit der jeweiligen Zuschlags-GOP bei Erbringung des Leistungsbestandteils einer Urethro(-zysto)skopie durch die Ärztin/den Arzt voraus.
Bitte achten Sie daher bei der Fertigstellung der Quartalsabrechnung für das 1. Quartal 2026 unbedingt darauf, die hessenspezifischen Zuschlags-GOP 99150 bis 99152 zuzusetzen, wenn Sie in diesem Quartal eine Urethro(-zysto)skopie als Bestandteil der Leistungen nach den GOP 08310, 26313 und 34257 EBM erbracht haben.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender
An alle Gynäkologen, Urologen und Radiologen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
Ansprechpartner
Ihre Downloads ()
Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.
© andresr