Honorarvertrag für 2026 finalisiert
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer unsere Nachrichten zu den Abschlüssen der Honorarverträge der letzten Jahre aufmerksam verfolgt hat, dem fällt auf, dass wir uns mit diesen Nachrichten kontinuierlich im Jahresverlauf nach vorne arbeiten. Nun können wir Ihnen also bereits im März über den abgeschlossenen Honorarvertrag berichten.
Das ist aus mehreren Perspektiven positiv, vor allem, weil es Planungssicherheit erzeugt: sowohl in den Praxen, aber natürlich auch in der KVH. Doppelläufe von Abrechnungen sind damit nicht nötig.
Auch in den Honorarverhandlungen 2026 ging es wie in den Vorjahren zum einen um die Frage, wie die so genannten Bundesvorgaben in Hessen umgesetzt werden. Zum anderen stand die Frage im Mittelpunkt, welche Leistungen besonders gefördert werden sollen.
Der Orientierungswert (OW) steigt um 2,8 %. Durch die Berücksichtigung der Morbiditätsentwicklung landet leider nicht der volle Betrag von 2,8 % bei uns, sondern reduziert sich auf rund 2,3 %.
Ein für uns in diesem Fall negativer Effekt, der aber alle Bundesländer in dieser Honorarrunde betrifft. Darüber hinaus stehen für bestehende und neue Förderungen knapp 18,8 Mio. Euro als Volumen zur Verfügung.
Nachfolgend eine Übersicht der wesentlichen Änderungen:
- Erhöhung der Förderung der von der TSS an zugelassene Teilnehmer der fachärztlichen Versorgungsebene vermittelte Termin- und Akutfälle von 15,00 € auf 25,00 €
- Erhöhung der Förderung der Bereitschaft zur Behandlung von suchtkranken Versicherten von 10,00 € auf 35,00 €
- Erhöhung der Förderung zum Ausbau des Behandlungsangebots bei der HIV-Präexpositionsprophylaxe von 4,04 € auf 8,00 €
- Erhöhung der Förderung der Zusatzpauschalen Onkologie von 2,50 € auf 3,50 € und inhaltliche Erweiterung der zu fördernden Leistungen um die GOP 13500 EBM
- Inhaltliche Erweiterung der Förderung der Zystoskopien um die GOP 08310, 08311, 26313 und 34257 EBM inklusive Suffixe
- Inhaltliche Erweiterung der Förderung für die Mitwirkung an der interdisziplinären Eingangs- und Verlaufsdiagnostik zur Erstellung bzw. Änderung des Förder- und Behandlungsplans im Rahmen der Früherkennung und Frühförderung von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Kindern gemäß § 46 SGB IX (Erweiterung der Abrechnungsberechtigung auch auf Hausärztinnen und Hausärzte, HNO-Ärztinnen und -Ärzte sowie Augenärztinnen und Augenärzte, Wegfall der bislang vereinbarten Abrechnungsbeschränkung auf einmal jährlich, Umstellung auf eine Förderung mit Arztkennzeichnung von bestimmten EBM-Leistungen)
- Inhaltliche Erweiterung der Förderung der Hyposensibilisierung um eine Förderung der oralen Hyposensibilisierungsbehandlung
- Erhöhung verschiedener Förderzuschläge um die (prozentuale) Steigerung des Orientierungswertes
Verbleibende Finanzmittel werden auch im Jahr 2026 als extrabudgetärer Zuschlag zur Zuschlags-Leistung für konservativ tätige Augenärztinnen und Augenärzte (GOP 06225 EBM) ausgezahlt. In der nächsten Ausgabe unseres Mitgliedermagazins „Auf den PUNKT.“, die im April erscheint, finden Sie einen Beitrag mit näheren Informationen zu allen honorarvertraglichen Förderungen.
Des Weiteren können die 2025 neu und befristet in den Honorarvertrag aufgenommenen Schulungsleistungen für Gestationsdiabetikerinnen auch in 2026 fortgeführt werden. Nun unbefristet und mit zwei neuen Leistungen, die in den Leistungskatalog aufgenommen wurden: Eine Diabetes-Schwerpunktpraxenpauschale für die Schulung von Gestationsdiabetikerinnen mit Insulin / ICT Schulung sowie eine postpartale Kontrolluntersuchung mit eingehender Beratung. Die letztgenannte Leistung kann auch von Fachärztinnen und -ärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erbracht werden. Vorbehalte aus einem Rundschreiben zum gleichen Thema aus Januar sind damit gegenstandslos.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender
An alle Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
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