Darmkrebsvorsorge: Versicherteninformation aktualisiert
Zum 1. April 2025 sind Änderungen des Gemeinsames Bundesauschuss (G-BA) an der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogrammein Kraft getreten. Frauen und Männer haben jetzt ab 50 Jahre den gleichen Anspruch auf Darmkrebsvorsorge.
- Darmspiegelung: Frauen und Männer ab 50 Jahren können zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen.
- Stuhltest: Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.
Wenn sich Patientinnen und Patienten zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite Darmspiegelung entscheiden, haben sie stattdessen Anspruch auf einen Stuhltest. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer die Möglichkeit, eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung zu erhalten.
Im Zuge des Beschlusses wurden auch die Versicherteninformationen „Darmkrebs-Früherkennung für Frauen ab 50 Jahre“ und „Darmkrebs-Früherkennung für Männer ab 50 Jahren“ aktualisiert.
Die neuen Versicherteninformationen (Stand Januar 2025) sind ab sofort gültig und werden bei Bestellung durch den Dienstleister Rieco in der Mindestmenge (30 Stück) pro Praxis versendet. Praxen müssen ältere Versionen vernichten.
Die Versicherteninformation enthält Auskünfte zu Darmkrebs, zur Früherkennung sowie zum Ablauf der Darmspiegelung und des Stuhltests. Außerdem fasst sie die Vor- und Nachteile der Untersuchungen zusammen und unterstützt bei der Entscheidungsfindung. Aktualisiert wurde sie bei den Altersangaben und den statistischen Werten zur Teilnahme und zum Erkrankungsrisiko. Der G-BA hat auch den Widerspruch zur Datenverarbeitung vereinfacht. Informationen dazu finden Patientinnen und Patienten am Ende der Broschüren.
Bestellservice
Rezepte sind aus? Sie brauchen Formulare, Infomaterial oder Praxisstempel? Wir sagen Ihnen, wo Sie was bestellen können.
Fragen zur Genehmigung?
Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beraten Sie gerne zur Genehmigung nach der QS-Vereinbarung Speziallabor und zur Genehmigung nach der QS-Vereinbarung Koloskopie.
Abrechnung
Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen und spezuiell zur Darmkerbsfrüherkennung.
Ihre Downloads ()
Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.