Vertragsärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die gesetzlich krankenversicherte Patienten im Bundesland Hessen behandeln möchten, müssen zugelassen sein. Ihr Ansprechpartner ist der Zulassungsausschuss (ZA) Hessen.
Übrigens auch für Wechsel und Erweiterung des Fachgebiets, Nachbesetzung, Verlegung des Praxissitzes, Anstellung (Ärzte, Psychotherapeuten), Ermächtigung von (Krankenhaus-) Ärzten & Institutionen, Beschränkung auf hälftigen Versorgungsauftrag, Praxiskooperation (Berufsausübungsgemeinschaften, BAG).