Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Vertragsärztinnen und -ärzte sowie ärztliche Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten müssen sich vertreten lassen, wenn sie nicht in der Praxis sein können wegen Krankheit, Urlaub, medizinischer Fortbildung, Wehrübung, Entbindung, Erziehung von Kindern oder Pflege naher Angehöriger.

Abwesenheit & Vertretung

Können Vertragsärztinnen und -ärzte sowie ärztliche Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten nicht in der Praxis sein, muss eine Kollegin oder ein Kollege in der Nähe für die Zeit der Abwesenheit die Patientinnen und Patientenen behandeln. 

Eine Vertretung ist nicht zulässig für genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen (auch probatorische Sitzungen) und wenn eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt an einem anderen Ort als seinem Praxissitz vertragsärztliche Leistungen erbringt, wie Dialysen.

Abwesend: Wie lange? Warum? Was ist zu tun?

Brücken- & Feiertage: Während der ÄBD-Dienstzeiten an Brücken- und Feiertagen können Praxen in Hessen schließen, ohne eine Vertretung organisieren zu müssen (einfach auf den ÄBD verweisen).

Nicht vergessen: Anrufbeantworter besprechen

Damit Ihre Patientinnen und Patienten auch außerhalb Ihrer Praxissprechzeiten wissen, wo sie ärztliche Hilfe erhalten, besprechen Sie Ihren Anrufbeantworter richtig. Zum Beispiel mit unseren Mustertexten.

So geht es richtig!

zuletzt aktualisiert am: 27.09.2024

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