Das Modell eines Herzen wird Studierenden gezeigt © asiseeit

Aus- und Weiterbildung ist wichtig, auch für Vertragsärztinnen oder -ärzte und Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten in Hessen. Deshalb darf nicht jeder einfach weiterbilden, sondern muss dafür die entsprechenden Genehmigungen vorweisen.

Genehmigung zur Aus- und Weiterbildung

Ausbildungsassistent (Psychotherapeuten in Aus- oder Weiterbildung)

Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten in Hessen, die eine Psychotherapeutin oder -therapeut in Ausbildung (PiA) oder Psychotherapeutin oder -therapeut in Weiterbildung (PTW) in einer psychotherapeutischen Praxis beschäftigen möchten, müssen sich das von der KVH genehmigen lassen. Die Anforderungen für die Beschäftigung sind in der Richtlinie zur Anstellungsgenehmigung festgehalten.

Den Antrag für diese Genehmigung müssen Sie stellen, bevor die Ausbildungsassistentin oder der -assistent seine Tätigkeit bei Ihnen aufnimmt.

Eine oder ein PiA oder PiW in der psychologischen Praxis ist nicht genehmigungspflichtig, wenn er einen Einblick in die praktische Tätigkeit und in die Vielfalt der Behandlungsmöglichkeiten erhalten soll, also dem Praxisinhabenden über die Schulter schaut und grundsätzlich keine eigenen Fälle behandelt (er kann zum Beispiel Teile der Anamnese übernehmen und Testungen).

Grundsätzlich dürfen niedergelassene Psychotherapeutinnen und -therapeuten erst nach dreijähriger Tätigkeit im ambulanten Bereich aus- oder weiterbilden.

Win-win-win: Weiterbildungsverbund gründen

Das Team Nachwuchsförderung unterstützt die Gründung von Weiterbildungsverbünden. Durch Informationsveranstaltungen und Beratung führen wir Initiatoren aus dem stationären und niedergelassenen Bereich zusammen. Sollten Sie Interesse haben, einen Weiterbildungsverbund zu gründen, melden Sie sich bei uns.

zuletzt aktualisiert am: 09.09.2026

Förderung & Jobbörse

Die Kassenärztliche Vereinigung fördert ihre Mitglieder – unter anderem bei der Weiterbildung. Zu dem Beratungsangebot gehört auch die Jobbörse für Fachärzte sowie die Jobbörse für Allgemeinmediziner.

Ansprechpartner

Genehmigung Weiterbildung

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7050
weiterbildung(at)kvhessen(.)de

Team Nachwuchsförderung

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Nachwuchsförderung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741 7227
nachwuchs(at)kvhessen(.)de

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