Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
Die Krebsfrüherkennungsprogramme haben zum Ziel, Vorstufen einer Krebserkrankung oder eine bisher unentdeckt gebliebene Krebserkrankung ohne Symptomatik möglichst früh zu erkennen und, soweit erforderlich, für den Patienten eine Behandlung zu veranlassen. Dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Früherkennung von Darmkrebs und Zervixkarzinom zu organisierten Screeningprogrammen mit folgenden zentralen Strukturelementen weiterentwickelt:
- regelmäßige Einladung und Information der Versicherten zur Früherkennungsuntersuchung
- inhaltliche Bestimmung der Zielgruppen, der Untersuchungsmethoden, der Abstände zwischen den Untersuchungen, der Altersgrenzen, des Vorgehens zur Abklärung auffälliger Befunde und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- systematische Erfassung, Überwachung und Verbesserung der Qualität der Krebsfrüherkennungsprogramme
Die organisierte Krebsfrüherkennungsrichtline (oKFE-RL) regelt speziell die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme und steht somit neben der seit längerem etablierten Krebsfrüherkennungsrichtlinie (KFE-RL), die nicht organisierte Krebsfrüherkennungsuntersuchungen zum Gegenstand hat.
Wichtig: Die Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung müssen quartalsweise zu den Übermittlungsfristen fristgerechet bei der Datennahmestelle (DAS) der KVH eingegangen sein. Die oKFE-Richtlinie sowie der EBM sehen vor, dass eine Abrechnung nur mit der vollständigen Übermittlung der Dokumentation möglich ist. Beachten sie, dass erbrachte und abgerechnete Leistungen sachlich-rechnerisch korrigiert werden können.
Sonderregelung zur Datenübermittlung sowie zur Berechnungsfähigkeit
Die Datenübermittlung für das Erfassungsjahr 2021 muss für alle vier Quartale bis spätestens zum 28.02.2022 erfolgen. Wir empfehlen Ihnen aber, die Dokumentation und Übermittlung quartalsweise vorzunehmen. So haben Sie die Möglichkeit, etwaige Korrekturen zeitnah an den Datensätzen vorzunehmen, Fragestellungen im Hinblick auf die oKFE aufzuklären und mögliche Probleme vor Ablauf der Frist am 28. Februar 2022 zu beheben. Die GOP im Zusammenhang mit der oKFE-Richtlinie für die Verfahren Darm- und Zervixkarzinom rechnen Sie für das Jahr 2021 wie gewohnt mit Ihrer Quartalsabrechnung ab. Bitte beachten Sie die Übermittlungsfristen, die grundsätzlich gelten.
OKFE-Leistungen, die Ärzte seit dem 1. Oktober 2020 (4. Quartal 2020) erbringen, sind nach der oKFE-Richtlinie elektronisch in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) zu dokumentieren. Im KV-SafeNet*-Portal steht eine Möglichkeit bereit, mit der Sie die in Ihrem PVS-System erstellte Export-Dateien übermitteln können. Wir empfehlen Ihnen, die gesamten Export-Dateien direkt nach Abschluss der Übermittlung Ihrer Quartalsabrechnung hochzuladen, spätestens bis zu den Übermittlungsfristen der jeweiligen Quartale.
Die Dokumentationspflicht für das bereits laufende Programm zur Früherkennung von Darmkrebs sowie für das am 1. Januar 2020 gestartete Programm zur Früherkennung des Zervixkarzinoms war vorübergehend ausgesetzt. Diese Frist endete am 30. September 2020. Nach Auffassung des G-BA und weiterer Beteiligter auf Bundesebene steht den Praxen seit dem 1. Oktober 2020 eine geprüfte Dokumentationssoftware zur Verfügung.
Bitte beachten: „Besondere Personengruppe“
Eine Übermittlung der Dokumentation an die Datenannahmestelle (DAS) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) findet in diesen Fällen nicht statt.
Zum Hintergrund: Bei „besonderen Personengruppen“ handelt sich um Versicherte ohne eGK-Versichertennummer. Sie befinden sich in keinem regulären Versichertenverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse (zum Beispiel Polizeibeamte, Bundeswehrsoldaten, Mitglieder der PDeaKK, Mitglieder der Freien Arzt- und Medizinkasse, etc.).
*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.
Übermittlungsfristen
Termine zur Datenübermittlung für die Verfahren Darm- und Zervixkarzinom im Rahmen der oKFE:
- bis 28. Februar: 4. Quartal
- bis 15. Mai: 1. Quartal
- bis 15. August: 2. Quartal
- bis 15. November: 3. Quartal
Ansprechpartner
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741 7303
Fax 069 24741 68819