Labormedizin
In der Labormedizin (spezielle Laboratoriumsuntersuchungen) werden humane Körpermaterialien wie Blut, Stuhl, Urin, Liquor oder Abstriche untersucht. Anhand der Laborergebnisse können Erkrankungen ausgeschlossen oder bestätigt werden. Darüber hinaus eignen sie sich zur Therapiekontrolle.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Spezial-Labor-Leistungen aus dem Abschnitt 32.3 und / oder 1.7 EBM für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können. Das Antragsformular steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Welche genehmigungspflichtigen Leistungen kann ich grundsätzlich abrechnen?
Welche Leistungen Sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitgliedern in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.
Seit dem 1. Januar 2023 wurde die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 32810 für den Labortest auf Affenpocken in dem Abschnitt 32.3.12 EBM aufgenommen. Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, welche über eine Genehmigung im Spezial-Labor verfügen, erhalten die neue GOP 32810, ohne erneuten Antrag. Alle wichtigen Informationen zur Abrechnung der neuen GOP finden Sie hier.
Zudem wurde seit dem 1. Januar 2023 die neue GOP 19328 für den kurativen HPV-Nachweis mittels Nukleinsäureamplifikationsverfahren in den EBM aufgenommen. Fachärztinnen und Fachärzte für Gynäkologie, Pathologie, Neuropathologie, Laboratoriumsmedizin, welche über eine Genehmigung im Spezial-Labor verfügen, erhalten die neue GOP 19328, ohne erneuten Antrag. Alle wichtigen Informationen zur Abrechnung der neuen GO finden Sie hier.
Abrechnung
Die KVH informiert ihre Mitglieder über die Abrechnung von Kassenleistungen in hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapiepraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen und speziell zur Laborreform.
Ansprechpartner
Karola Reichert
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6673
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.8(at)kvhessen(.)de