Facharzt: Weiterbildung
Kein Vorwegentscheid mehr benötigt!
Um die Beantragung der finanziellen Förderung zu vereinfachen, benötigt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) für eingehende Anträge ab dem 1. April 2022 keinen Vorwegentscheid mehr. Stattdessen füllen die Ärztin beziehungsweise der Arzt in Weiterbildung (AiW) den zur Verfügung gestellten Weiterbildungsplan aus. Er ist jeweils vom AiW und der antragstellenden Praxis zu unterschreiben.
Die Fördergelder für die Weiterbildung im ambulanten Bereich betragen bei einer Vollzeittätigkeit 5.000 Euro pro Monat.
Als Ansprechpartner für Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), Weiterbildungsermächtigte (Praxen, Kliniken) und Studierende laufen bei der KVH die Strippen zusammen: Sie bringt alle am Thema Weiterbildung Beteiligten an einen Tisch.
Weiterbildungsstellen & Praxen finden: Um Weiterbilder und angehende ÄiW zusammenzubringen, bietet die KVH eine Facharzt-Weiterbildungs-Jobbörse und die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin eine Allgemeinmedizin-Weiterbildungs-Jobbörse. Die Praxisbörse ist nützlich für die spätere Niederlassung: Dort können Interessierte eine Praxis finden oder an Nachfolger abgeben.
AiW weiterbilden: Befugnis beantragen
Prinzipiell dürfen Kliniken und Praxen Ärzte weiterbilden. Fachärzte in Hessen beantragen zunächst ihre Befugnis zur Weiterbildung bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH). Für diese Unterlagen benötigen sie auch eine Bescheinigung der KVH, die beispielsweise ihren Vertragsarztsitz bestätigt. Diese Bescheinigung können Mitglieder der KVH bei Ihrem BeratungsCenter anfordern.
Gemäß der Richtlinie über die Befugnis zur Weiterbildung müssen sie mindestens drei Jahre in der Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, Physikalischen und Rehabilitativen Medizin, Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie oder Transfusionsmedizin tätig sein, um weiterbilden zu dürfen (sogenannte Stehzeit, siehe § 5 Absatz 2 der Weiterbildungsordnung). In allen weiteren Fachgebieten beträgt die Stehzeit grundsätzlich vier Jahre.
Unabhängig von der dreijährigen Stehzeit dürfen niedergelassene Ärzte grundsätzlich erst nach zwei Jahren ambulanter Tätigkeit weiterbilden.
Das Antragsformular, die Weiterbildungsordnung und die Zeugnisanlage Abschnitt B finden Sie auf der Website der LÄKH. Die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um weiterbilden zu dürfen, sind im Antrag zusammengefasst.
AiW anstellen: Genehmigung einholen
Wenn ein Arzt in Hessen von der LÄKH zur Weiterbildung befugt ist und einen Arzt in Weiterbildung anstellen möchte, muss er sich die Anstellung des AiW nur noch von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) genehmigen lassen. Die Anforderungen für die Beschäftigung von AiW sind in der Richtlinie zur Anstellungsgenehmigung festgehalten.
Den Antrag auf Genehmigung (hier ohne Förderung) müssen Sie stellen, bevor der AiW (auch: Quereinsteiger) seine Tätigkeit bei Ihnen aufnimmt. Ihr Antrag kann erst genehmigt werden, wenn die folgenden Unterlagen vollständig mit dem Antrag eingegangen und geprüft sind.
- Kopie der Approbationsurkunde des Arztes in Weiterbildung
- Weiterbildungsbefugnis des beschäftigenden Arztes
- Kopie des Arbeits- / Anstellungsvertrags
Wenn Sie einen bereits tätigen Facharzt als Arzt in Weiterbildung beschäftigen möchten, müssen Sie Ihrem Antrag zusätzlich die Facharzturkunde beilegen. Der Arbeitsvertrag muss dann genau regeln, wann der Arzt als Facharzt und wann als AiW arbeitet. Während der Tätigkeit als Facharzt rechnet er mit der eigenen LANR ab, während der Tätigkeit als AiW mit der LANR des Weiterbilders. Eine finanzielle Förderung einer zweiten fachärztlichen Weiterbildung ist bis auf den Quereinstieg Allgemeinmedizin leider nicht möglich.
Die FAQ AiW bieten Antworten auf alle Fragen rund um Aufgaben und Pflichten eines AiW.
Fragen?
Ob bereits niedergelassen oder Approbation abgeschlossen: Stellen Sie Ihre Fragen und profitieren Sie vom Austausch in der digitalen Aus-und-Weiterbildungsstunde (AWs). mittwochs, 13 bis 14 Uhr via Zoom teilnehmen
- Meeting-ID: 992 8483 4293
- Kenncode: AWs2021
- Schnelleinwahl mobil:
+496971049922
99284834293#
1758208#
Downloads
- Antrag auf Beschäftigung eines AiW (ohne Förderung) | pdf | 100 KB
- Antrag auf Beschäftigung eines AiW (mit Förderung) | pdf | 147 KB
- Merkblatt Förderung Fachärzte | pdf | 134 KB
- Merkblatt Tarifvertrag AiW | pdf | 115 KB
- Weiterbildungsplan ÄiW (Muster) | pdf | 64 KB
- Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung | pdf | 228 KB
- Vereinbarung nach § 75 a SGB V | pdf | 90 KB
- Richtlinie Anstellungsgenehmigung | pdf | 92 KB
Lassen Sie sich helfen
Die KVH unterstützt Weiterbilder sowie ÄiW und berät sie auch nach der Prüfung, zum Beispiel zur Niederlassung. Sie macht ÄiW im Doc's Camp für die Niederlassung fit, vermittelt Ansprechpartner und berücksichtigt Interessen – auch die von Wieder- oder Quereinsteigern. Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin organisiert auf Wunsch eine Weiterbildung im Verbund, die eine lückenlose Weiterbildung in Klinik und Praxis garantiert.
Ansprechpartner
Weiterbildung Fachärzte
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6691
Fax 069 24741-68845
info.facharzt(at)kvhessen(.)de
Ansprechpartner
Förderung Fachärzte
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Förderung Weiterbildung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7050
Fax 069 24741-68843
foerderung.fachaerzte(at)kvhessen(.)de