Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

abrechnen und Leistungen überblicken

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz abrechnen

Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist ein datengestütztes, zeitnahes Management, das in Zusammenarbeit zwischen einer primärbehandelnden Ärztin oder einem primär behandelnden Arzt (PBA) und einem ärztlichen Telemedizinischen Zentrum (TMZ) erfolgt.

Ärztinnen und Ärzte können Leistungen für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz abrechnen. Hierfür gibt es die Gebührenordnungspositionen (GOP) 03325, 03326, 04325, 04326, 13578, 13579, 13583 bis 13587 und 40910 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Das Telemonitoring ist in Nr. 37 Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt.

    Telemonitoring abrechnen

    zuletzt aktualisiert am: 06.11.2023

    EBM-Begriffe verstehen

    Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

    Ansprechpartner

    EBM-Hotline

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen

    Europa-Allee 90
    60486 Frankfurt

    Tel 069 24741-7777
    ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

    Ihre Downloads ()

    Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

    Alle herunterladen