Substitution – Abrechnung und Begründung
Die Substitutionstherapie umfasst die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die an einer Abhängigkeit von Opioiden leiden. Dabei erhält der Patient Ersatzstoffe (ebenfalls Opioide, genannt Substitute). Die Behandlung erfolgt mit dem Ziel, in absehbarer Zeit eine dauerhafte Substanzfreiheit herbeizuführen und die soziale Situation des Patienten/ der Patientin deutlich zu verbessern.
Bis zum 31. März 2022 können Ärztinnen und Ärzte bei der Substitutionsbehandlung das therapeutische Gespräch wegen der Corona-Pandemie häufiger und per Videosprechstunde abrechnen.
Abrechnungsvoraussetzungen: Die Gebührenordnungspositionen (GOP) aus dem Abschnitt 1.8 EBM können Ärztinnen und Ärzte in Hessen nur dann abrechnen, wenn sie eine Genehmigung der KVH haben und die Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) erfüllen.
Abschnitt 1.8 EBM
01949
Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger bei Take-Home-Vergabe gemäß § 5 Abs. 9 BtMVV
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, je Behandlungstag, höchstens zweimal in der Behandlungswoche (Kalenderwoche)
01950
Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, je Behandlungstag
01951
Zuschlag zu den GOP 01949 und 01950 für die Behandlung an Samstagen, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, am 24. und 31. Dezember
01952
Zuschlag im Zusammenhang mit den GOP 01949, 01950, 01953 oder 01955 für das therapeutische Gespräch
Je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall
01953
Versorgung Opioidabhängige mit einem Depotpräparat
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, einmal je Behandlungswoche
01955
Diamorphingestützte Behandlung Opioidabhängiger nach den Richtlinien des G-BA und BtMVV
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, je Behandlungstag
01956
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 01955 für die Behandlung an Samstagen, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, am 24. und 31. Dezember
01960
Konsiliarische Untersuchung und Beratung eines Patienten im Rahmen des Konsiliariusverfahrens
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, Dauer mindestens 10 Minuten, einmal im Behandlungsfall
Downloads
- Beschluss Detailänderungen BA 596 | pdf | 112 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis 31. März 2022) | pdf | 108 KB
- Substitution richtig abrechnen (Flyer) | pdf | 1 MB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis Dezember 2021) | pdf | 144 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis September 2021) | pdf | 153 KB
- Beschluss Corona-Sonderregeln (Verlängerung bis März 2021) | pdf | 118 KB
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt