Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D können als Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge in ihrem Blut den Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes genetisch bestimmen lassen. Der Bluttest kann ab der 12. Schwangerschaftswoche zeigen, ob eine Anti-D-Prophylaxe zur Verhinderung von Komplikationen in der Schwangerschaft notwendig ist.
Ärztinnen und Ärzte können für die Beratung die Gebührenordnungsposition (GOP) 01788 und für die Bestimmung des nicht invasiven Pränataltest Rhesusfaktor D (NIPT-RhD) die GOP 01869 abrechnen.
Die beiden GOP 01788 und 01869 können Ärztinnen und Ärzte derzeit nur bei Einlingsschwangerschaften abrechnen.
Beratung zum NIPT-RhD abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen für die Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) zum NIPT-RhD gemäß Abschnitt C und Anlage 7 der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) die GOP 01788 ab.
Der NIPT-RhD kann ab der 12. Schwangerschaftswoche zeigen, ob eine Anti-D-Prophylaxe zur Verhinderung von Komplikationen in der Schwangerschaft notwendig ist.
Ziel der Beratung vor einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung ist die eigenständige und informierte Entscheidung der Schwangeren. Als Hilfestellung für die Information der Schwangeren können Sie die Versicherteninformation „Welchen Nutzen hat die Bestimmung des Rhesusfaktors vor der Geburt?“ über die KVH bestellen.
Die GOP 01788 ist in die Präambel der Kapitel 8 (Gynäkologie) und 11 (Humangenetik) EBM aufgenommen. Die GOP 01788 ist 9,46 Euro (84 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Punktwert 2022 ist 11,2662 Cent. Ärztinnen und Ärzte können die GOP je vollendete fünf Minuten – jedoch höchstens zweimal je Schwangerschaft – abrechnen.
Der Bluttest kann ab der 12. Schwangerschaftswoche zeigen, ob eine Anti-D-Prophylaxe zur Verhinderung von Komplikationen in der Schwangerschaft notwendig ist.
Ärztinnen und Ärzte erhalten neben der Abrechnung der GOP 01788 die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung, wenn die Voraussetzung der Zusetzung der Pauschale erfüllt ist. Die Pauschale setzt die KVH automatisch zu.
Ärztinnen und Ärzte, die die Schwangere vor und nach Durchführung des NIPT-RhD genetisch beraten, müssen über eine Qualifikation für diese Beratung gemäß GenDG und den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission verfügen. Sie dokumentieren das Testergebnis im Mutterpass, wenn die Schwangere in die Untersuchung und die Dokumentation einwilligt. Mutterpässe können über den Bestellschein oder den Webshop bei der Rieco Gruppe bestellt werden.
Die GOP 01788 dürfen folgende Fachgruppen abrechnen:
Gynäkologinnen und Gynäkologen, die die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung besitzen, bestätigen dies der KVH in ihrer Quartalserklärung. Die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung ist für eine vorgeburtliche genetische Untersuchung wie einen NIPT nicht ausreichend.
Gynäkologinnen und Gynäkologen, die eine „Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung“ erwerben möchten, finden Informationen zu Kursen beispielsweise bei dem Berufsverband der Frauenärzte.
Laboruntersuchung zum NIPT-RhD veranlassen
Ärztinnen und Ärzte veranlassen die Laboruntersuchung bei Rhesus-negativen Schwangeren an fetaler DNA aus mütterlichem Blut frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche. Die vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung ermöglicht eine gezielte Prophylaxe nur für Schwangere, die ein Rhesus-positives Kind erwarten, denn nur bei diesen besteht das Risiko einer Sensibilisierung der Mutter.
Laboruntersuchung zum NIPT-RhD abrechnen
Für die pränatale Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors D können Ärztinnen und Ärzte die GOP 01869 abrechnen. Dabei müssen Ärztinnen und Ärzte ein validiertes Testverfahren anwenden, das die in den Mu-RL festgelegten Testgütekriterien entspricht.
Die GOP 01869 ist 101,96 Euro (905 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Punktwert 2022 ist 11,2662 Cent. Ärztinnen und Ärzte können sie einmal je Schwangerschaft und höchstens zweimal im Krankheitsfall abrechnen.
Für die Laboruntersuchung ist die GOP 01869 in den Abschnitt 1.7.4 EBM aufgenommen. Die GOP 01869 können nur Ärztinnen und Ärzte erbringen, die aus Kapitel 11 (Humangenetik) und 12 (Labor) EBM abrechnen. Um die GOP 01869 abzurechnen, benötigen diese Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung der KVH nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Speziallabor. Fachärztinnen und Fachärzte, die aus Kapitel 11 und 12 abrechnen und bereits über eine Genehmigung für das Speziallabor (Abschnitt 1.7.4 EBM) verfügen, können die GOP 01869 ohne neuen Antrag automatisch abrechnen.
Weitere Informationen
Mit Beschluss vom 20. August 2020 hat der G-BA die Mu-RL geändert. Jeder Rhesus-negativen Schwangeren soll danach die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors an fetaler DNA aus mütterlichem Blut angeboten werden. Bisher erhalten alle Rhesus-negativen Schwangeren eine Anti-D-Prophylaxe in der Schwangerschaft. Die vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung ermöglicht nun eine gezielte Prophylaxe nur für Schwangere, die ein Rhesus-positives Kind erwarten, denn nur bei diesen besteht das Risiko einer Sensibilisierung der Mutter. Die medizinisch unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) an Rhesus-negative Schwangere, die ein Rhesus-negatives Kind erwarten, kann somit vermieden werden. Das sind etwa 40 Prozent.