Nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können bei Schwangeren mit negativem Rhesusfaktor D als Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge in ihrem Blut den Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes genetisch bestimmen lassen. Für die Beratung und die Laboruntersuchungen zu diesem nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) können Ärztinnen und Ärzte Leistungen aus dem Unterabschnitt 1.7.4 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) berechnen.
Ab dem 1. Juli 2022 können Ärztinnen und Ärzte zusätzlich für die Beratung sowie die Laboruntersuchung zum NIPT zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 aus dem Unterabschnitt 1.7.4 berechnen. Auch diese Leistungen gehören nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren, sondern können nur bei Schwangeren mit besonderen Risiken durchgeführt und abgerechnet werden.
Leistungen abrechnen
Ab dem 1. Juli 2022 können Ärztinnen und Ärzte neu für die Beratung sowie die Laboruntersuchung zum NIPT zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 die GOP 01789, 01790 und 01870 abrechnen. Für die Beratung werden die GOP 01789 und 01790 in den Unterabschnitt 1.7.4 im EBM aufgenommen und für die Laboruntersuchung die GOP 01870.
Beratung zum NIPT Trisomie abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen für die Beratung nach dem GenDG zum NIPT zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 gemäß § 3 Abs. 3b und Anlage 8 der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) die neue GOP 01789 ab. Für die Beratung bei Vorliegen eines positiven NIPT können sie die neue GOP 01790 abrechnen.
Die erste Beratung vor Durchführung der Untersuchung beziehungsweise nach Vorliegen eines positiven Testergebnisses führen sie im persönlichen Gespräch durch.
Eine gegebenenfalls erforderliche Folgeberatung können sie auch im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) durchführen. Dann kennzeichnen sie in der Abrechnung die GOP 01789 und 01790 mit dem Suffix „V“ (01789V und 01790V).
Für die Abrechnung benötigen Ärztinnen und Ärzte einen zertifizierten Videodienstanbieter. Diesen melden sie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) ganz einfach über das Formular "zertifizierten Videodienstanbieter melden".
Die Schwangere und ihre Ärztin oder ihr Arzt entscheiden gemeinsam, ob der Test für sie sinnvoll ist. Das hängt vor allem von der persönlichen Situation ab.
Die Aufklärung und Beratung vor den Pränataltests findet ergebnisoffen statt und dienen dem Ziel einer eigenständigen informierten Entscheidung der Schwangeren. Die Bedeutung der Untersuchungsergebnisse ist in verständlicher Form zu erläutern. Die möglichen Folgen einer Entscheidung für diesen Test sind in die Beratung einzubeziehen. Insbesondere ist das jederzeitige Recht auf Nichtwissen, auch für Teilergebnisse des NIPT, zu betonen. Im Zusammenhang mit der Fragestellung Trisomie geben Ärztinnen und Ärzte den Hinweis, dass es die Möglichkeit gibt, über die entsprechenden Selbsthilfeorganisationen oder Behindertenverbände mit betroffenen Familien Kontakt aufzunehmen.
Voraussetzung für die NIPT-Untersuchung ist das Vorliegen des sonografisch bestimmten Gestationsalters und die Kenntnis der Anzahl der Embryonen oder Feten.
Zur Unterstützung der Beratung zu Untersuchungen auf Trisomie 13, 18 oder 21 verwenden Ärztinnen und Ärzte die Versicherteninformation (Anlage 8) der Mu-RL. Aufgrund der hohen Nachfrage können Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) die Versicherteninformation seit dem 15. Juli 2022 entweder bei der Rieco Gruppe im Webshop oder per Fax über den Bestellschein bestellen (vormals über die KVH).
Die GOP 01789 und 01790 dürfen folgende Fachgruppen abrechnen:
- Gynäkologinnen und Gynäkologen mit der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (gemäß Gendiagnostikgesetz und Richtlinie der Gendiagnostikkommission)
- Humangenetikerinnen und Humangenetiker
- Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik
Gynäkologinnen und Gynäkologen, die die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung besitzen, bestätigen dies der KVH in ihrer Quartalserklärung. Die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung ist für eine vorgeburtliche genetische Untersuchung wie einen NIPT nicht ausreichend.
Gynäkologinnen und Gynäkologen, die eine „Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung“ erwerben möchten, finden Informationen zu Kursen beispielsweise über den Berufsverband der Frauenärzte.
Laboruntersuchung zum NIPT Trisomie veranlassen
Ärztinnen und Ärzte veranlassen die Laboruntersuchung zur pränatalen Untersuchung fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf das Vorliegen einer Trisomie 13, 18 oder 21 gemäß den Vorgaben der Mu-RL mit dem Ziel der Vermeidung von invasiven Maßnahmen (Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwassers durch Amniozentese oder transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe). Voraussetzung für die Untersuchung ist das Vorliegen des sonografisch bestimmten Gestationsalters und die Kenntnis der Anzahl der Embryonen oder Feten. Es handelt sich nicht um eine Screening-Untersuchung. Der Test kann dann durchgeführt werden, wenn er geboten ist, um der Schwangeren eine Auseinandersetzung mit ihrer individuellen Situation hinsichtlich des Vorliegens einer Trisomie im Rahmen der ärztlichen Begleitung zu ermöglichen. Eine statistisch erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie allein reicht für die Anwendung dieses Tests nicht aus.
Laboruntersuchung zum NIPT Trisomie abrechnen
Für die pränatale Untersuchung fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf das Vorliegen einer Trisomie 13, 18 oder 21 können Ärztinnen und Ärzte die neue GOP 01870 abrechnen. Dabei müssen sie ein validiertes Testverfahren anwenden, das die in den Mu-RL festgelegten Testgütekriterien entspricht.
Die neue GOP 01870 können nur Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik oder Laboratoriumsmedizin abrechnen.
Weitere Informationen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 19. September 2019 eine Änderung der Mu-RL beschlossen und die nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests für die Anwendung bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken aufgenommen. Zwischenzeitlich wurde die dazugehörige Versicherteninformation als Anlage 8 zur Mu-RL aufgenommen. Beide Beschlüsse des G-BA sind seit dem 9. November 2021 in Kraft.
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
---|---|---|---|
01789 | Beratung nach GenDG zum NIPT zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 gemäß § 3 Abs. 3b und Anlage 8 der Mu-RL | je vollendete 5 Minuten, höchstens viermal je Schwangerschaft | 10,02 Euro* (84 Punkte) |
01790 | Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven NIPT zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 gemäß § 3 Abs. 3b und Anlage 8 der Mu-RL Obligater Leistungsinhalt: - Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt oder - Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä bei Folgeberatung | je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal je Schwangerschaft | 19,81 Euro* (166 Punkte) |
01870 | Pränatale Untersuchung fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf das Vorliegen einer Trisomie 13, 18 oder 21 gemäß den Vorgaben der Mu-RL | höchstens zweimal im Krankheitsfall, nur einmal je Schwangerschaft | 195,95 Euro* (1642 Punkte) |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2024 (11,9339 Cent)
Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D können als Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge in ihrem Blut den Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes genetisch bestimmen lassen. Der Bluttest kann ab der 12. Schwangerschaftswoche zeigen, ob eine Anti-D-Prophylaxe zur Verhinderung von Komplikationen in der Schwangerschaft notwendig ist.
Ärztinnen und Ärzte können für die Beratung die Gebührenordnungsposition (GOP) 01788 und für die Bestimmung des nicht invasiven Pränataltest Rhesusfaktor D (NIPT-RhD) die GOP 01869 abrechnen.
Die beiden GOP 01788 und 01869 können Ärztinnen und Ärzte derzeit nur bei Einlingsschwangerschaften abrechnen.
Beratung zum NIPT-RhD abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen für die Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) zum NIPT-RhD ggemäß § 4 Abs. 3 und Anlage 7 der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) die GOP 01788 ab.
Der NIPT-RhD kann ab der 12. Schwangerschaftswoche zeigen, ob eine Anti-D-Prophylaxe zur Verhinderung von Komplikationen in der Schwangerschaft notwendig ist.
Ziel der Beratung vor einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung ist die eigenständige und informierte Entscheidung der Schwangeren. Als Hilfestellung für die Information der Schwangeren können Sie die Versicherteninformation „Welchen Nutzen hat die Bestimmung des Rhesusfaktors vor der Geburt?“ über die KVH bestellen.
Die GOP 01788 ist in die Präambel der Kapitel 8 (Gynäkologie) und 11 (Humangenetik) EBM aufgenommen. Die GOP 01788 ist 10,02 Euro (84 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Punktwert 2024 ist 11,9339 Cent. Ärztinnen und Ärzte können die GOP je vollendete fünf Minuten – jedoch höchstens zweimal je Schwangerschaft – abrechnen.
Der Bluttest kann ab der 12. Schwangerschaftswoche zeigen, ob eine Anti-D-Prophylaxe zur Verhinderung von Komplikationen in der Schwangerschaft notwendig ist.
Ärztinnen und Ärzte erhalten neben der Abrechnung der GOP 01788 die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung, wenn die Voraussetzung der Zusetzung der Pauschale erfüllt ist. Die Pauschale setzt die KVH automatisch zu.
Ärztinnen und Ärzte, die die Schwangere vor und nach Durchführung des NIPT-RhD genetisch beraten, müssen über eine Qualifikation für diese Beratung gemäß GenDG und den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission verfügen. Sie dokumentieren das Testergebnis im Mutterpass, wenn die Schwangere in die Untersuchung und die Dokumentation einwilligt. Mutterpässe können über den Bestellschein oder den Webshop bei der Rieco Gruppe bestellt werden.
Die GOP 01788 dürfen folgende Fachgruppen abrechnen:
- Gynäkologinnen und Gynäkologen mit der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (gemäß Gendiagnostikgesetz und Richtlinie der Gendiagnostikkommission)
- Humangenetikerinnen und Humangenetiker
- Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik
Gynäkologinnen und Gynäkologen, die die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung besitzen, bestätigen dies der KVH in ihrer Quartalserklärung. Die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung ist für eine vorgeburtliche genetische Untersuchung wie einen NIPT nicht ausreichend.
Gynäkologinnen und Gynäkologen, die eine „Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung“ erwerben möchten, finden Informationen zu Kursen beispielsweise über den Berufsverband der Frauenärzte.
Laboruntersuchung zum NIPT-RhD veranlassen
Ärztinnen und Ärzte veranlassen die Laboruntersuchung bei Rhesus-negativen Schwangeren an fetaler DNA aus mütterlichem Blut frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche. Die vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung ermöglicht eine gezielte Prophylaxe nur für Schwangere, die ein Rhesus-positives Kind erwarten, denn nur bei diesen besteht das Risiko einer Sensibilisierung der Mutter.
Laboruntersuchung zum NIPT-RhD abrechnen
Für die pränatale Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors D können Ärztinnen und Ärzte die GOP 01869 abrechnen. Dabei müssen Ärztinnen und Ärzte ein validiertes Testverfahren anwenden, das die in den Mu-RL festgelegten Testgütekriterien entspricht.
Die GOP 01869 ist 108 Euro (905 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Punktwert 2024 ist 11,9339 Cent. Ärztinnen und Ärzte können sie einmal je Schwangerschaft und höchstens zweimal im Krankheitsfall abrechnen.
Für die Laboruntersuchung ist die GOP 01869 in den Unterabschnitt 1.7.4 EBM aufgenommen. Die GOP 01869 können nur Ärztinnen und Ärzte erbringen, die aus Kapitel 11 (Humangenetik) und 12 (Labor) EBM abrechnen. Um die GOP 01869 abzurechnen, benötigen diese Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung der KVH nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Speziallabor. Fachärztinnen und Fachärzte, die aus Kapitel 11 und 12 abrechnen und bereits über eine Genehmigung für das Speziallabor (Unterabschnitt 1.7.4 EBM) verfügen, können die GOP 01869 ohne neuen Antrag automatisch abrechnen.
Weitere Informationen
Mit Beschluss vom 20. August 2020 hat der G-BA die Mu-RL geändert. Jeder Rhesus-negativen Schwangeren soll danach die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors an fetaler DNA aus mütterlichem Blut angeboten werden. Bisher erhalten alle Rhesus-negativen Schwangeren eine Anti-D-Prophylaxe in der Schwangerschaft. Die vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung ermöglicht nun eine gezielte Prophylaxe nur für Schwangere, die ein Rhesus-positives Kind erwarten, denn nur bei diesen besteht das Risiko einer Sensibilisierung der Mutter. Die medizinisch unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) an Rhesus-negative Schwangere, die ein Rhesus-negatives Kind erwarten, kann somit vermieden werden. Das sind etwa 40 Prozent.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt