Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Ärztinnen und Ärzte können für die Beratung und Laboruntersuchungen zum nicht-invasiven Pränataltest Rhesus D und zur autosomalen Trisomien 13, 18 und 21 Leistungen abrechnen. 

Nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) abrechnen

Ärztinnen und Ärzte können bei Schwangeren mit negativem Rhesusfaktor D als Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge in ihrem Blut den Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes genetisch bestimmen lassen. Für die Beratung und die Laboruntersuchungen zu diesem nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) können Ärztinnen und Ärzte Leistungen aus dem Unterabschnitt 1.7.4 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) berechnen.

Ab dem 1. Juli 2022 können Ärztinnen und Ärzte zusätzlich für die Beratung sowie die Laboruntersuchung zum NIPT zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 aus dem Unterabschnitt 1.7.4 berechnen. Auch diese Leistungen gehören nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren, sondern können nur bei Schwangeren mit besonderen Risiken durchgeführt und abgerechnet werden.

Leistungen abrechnen

zuletzt aktualisiert am: 24.09.2024

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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