Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Oktober 2023

Toxoplasma-Infektion abrechnen

Ab dem 1. Oktober 2023 können Ärztinnen und Ärzte neu die serologische Diagnostik der Toxoplasma-Infektion nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 32572 und 32573 abrechnen. Die neuen GOP werden in den Unterabschnitt 32.3.7 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen. Die serologische Diagnostik der Toxoplasma-Infektion im EBM wird damit an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Die bisherigen GOP 32569 bis 32571 und 32640 werden aus dem EBM gestrichen.

Toxoplasmose-Diagnostik durchführen

Die neue GOP 32572 rechnen sie für den qualitativen Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Toxoplasma-Antikörpern der Immunglobulinklasse IgM und/oder IgG, auch zur Verlaufskontrolle ab. Für die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern als weiterführender Abklärungstest nach positiver IgM-Antikörperbestimmung rechnen sie die GOP 32573 als Zuschlag zur GOP 32572 ab.

Die serologische Diagnostik der Toxoplasma-Infektion neu nach GOP 32572 ersetzt die bisherigen serologischen Einzelleistungen nach den GOP 32569, 32570 und 32571. Der Zuschlag nach der GOP 32573 ersetzt die GOP 32640.

Toxoplasmose-Diagnostik veranlassen

Veranlassen Ärztinnen und Ärzte die Laboruntersuchung nach der GOP 32572 und 32573, geben sie die Kennnummer 32006 (Untersuchungsindikation: Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht oder Mukoviszidose) beziehungsweise die Kennnummer 32024 (Untersuchungsindikation: Erkrankungen oder Verdacht auf prä- beziehungsweise perinatale Infektionen) in der Abrechnung mit an. Das Laborbudget wird dann nicht belastet (Der Wirtschaftlichkeitsbonus (WiBo) auf diesen Fällen bleibt also erhalten).

Genehmigung erhalten

Um die GOP 32572 und 32373 abzurechnen, benötigen sie eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V. Ärztinnen und Ärzte die bereits eine Genehmigung Spezial-Labor für den Unterabschnitt 32.3.7 besitzen, können die GOP 32572 und 32573 automatisch abrechnen und brauchen keinen neuen Antrag zu stellen.

zuletzt aktualisiert am: 12.09.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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