Telefonierende Frau am Schreibtisch © kupicoo

EBM-Änderungen Juli 2026

Liposuktion bei Lipödem unabhängig vom Krankheitsstadium

Ärztinnen und Ärzte können ab dem 1. Juli 2026 die operative Fettabsaugung (Liposuktion) bei Patientinnen mit Lipödem unabhängig vom Krankheitsstadium abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat hierfür den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst.

Für die Liposuktion an Unterschenkel, Oberarm, Ellenbogen und Unterarm können Ärztinnen und Ärzte die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 31095 abrechnen. Für Eingriffe an Oberschenkel und Knie rechnen sie weiterhin die GOP 31096 ab. Die bisherige GOP 31097 entfällt. Die belegärztlichen Leistungen im Kapitel 36 des EBM wurden entsprechend angepasst. Der Hygienezuschlag nach GOP 31035 sowie die Kostenpauschale 40165 bleiben bestehen.

Den Zuschlag nach GOP 31098 beziehungsweise 36098 rechnen Ärztinnen und Ärzte zu den GOP 31095 und 31096 bei Simultaneingriffen sowie zur GOP 31096 bei einer Schnitt-Naht-Zeit von mehr als 120 Minuten ab. In letzterem Fall geben sie die medizinische Begründung im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) an.

Die Überwachungs-, postoperativen - und Narkoseleistungen folgen weiterhin der Systematik der Kapitel 31 und 36 des EBM.

Leistungen überblicken

GOP

KURZBESCHREIBUNG

BEWERTUNG

31095

Liposuktion bei Lipödem gemäß Nr. 32 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
 

Liposuktion bei Lipödem an Unterschenkel, Oberarm und Ellenbogen sowie Unterarm

 

OPS-Kodes gemäß Anhang 2: 5-911.1f, 5-911.17 und 5-911.18 


Eingriff der Kategorie AA5

605,17 Euro*
(4.750 Punkte)

31096

Liposuktion bei Lipödem gemäß Nr. 32 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

 

Liposuktion bei Lipödem an Oberschenkel und Knie

 

OPS-Kode gemäß Anhang 2: 5-911.1e


Eingriff der Kategorie AA6

769,14 Euro*
(6.037 Punkte)

31098

Zuschlag zu den GOP 31095 und 31096 bei Simultaneingriffen sowie zur GOP 31096 bei Überschreitung der Schnitt-Naht-Zeit von 120 Minuten

77,97 Euro*
(612 Punkte)

31802

Tumeszenzlokalanästhesie durch den Operateur, der einen ambulanten Eingriff nach den Gebührenordnungspositionen 31095 und 31096 entsprechend Anhang 2 durchführt

330,23 Euro*
(2.592 Punkte)

36095

Liposuktion bei Lipödem gemäß Nr. 32 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

 

Liposuktion bei Lipödem an Unterschenkel, Oberarm und Ellenbogen sowie Unterarm

 

OPS-Kodes gemäß Anhang 2: 5-911.1f, 5-911.17 und 5-911.18 

Eingriff der Kategorie AA5

379,54 Euro*
(2.979 Punkte)

36096

Liposuktion bei Lipödem gemäß Nr. 32 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

 

Liposuktion bei Lipödem an Oberschenkel und Knie

 

OPS-Kode gemäß Anhang 2: 5-911.1e


Eingriff der Kategorie AA6

486,94 Euro*

(3.822 Punkte)

36098

Zuschlag zu GOP 36095 und 36096 bei Simultaneingriffen

Schnitt-Naht-Zeit je weitere vollendete 15 Minuten
Nachweis der Schnitt-Naht-Zeit über das Anästhesieprotokoll oder den OP-Bericht

48,03 Euro*
(377 Punkte)

36802

Tumeszenzlokalanästhesie durch den Operateur, der einen belegärztlichen Eingriff nach den Gebührenordnungspositionen 36095 und 36096 entsprechend Anhang 2 durchführt

206,27 Euro*
(1.619 Punkte)

40165

Kostenpauschale für die beim Eingriff eingesetzte Absaugkanüle bei Durchführung der Liposuktion entsprechend GOP 31095 und 31096

72,00 Euro

*nach bundeseinheitlichem Orientierungswert 2026 (12,7404 Cent)

Voraussetzungen prüfen

Voraussetzung für die Durchführung und Abrechnung der Liposuktion ist eine Überweisung mit Bestätigung der Diagnosekriterien und Indikationsvoraussetzungen gemäß § 4 Absatz 2 und 3 der Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem (QS-RL Liposuktion).

Die Überweisung darf gemäß § 4 Absatz 1 QS-RL Liposuktion ausschließlich von Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Ärztinnen und Ärzten mit der Zusatz-Weiterbildung Phlebologie ausgestellt werden.

Operierende Ärztinnen und Ärzte stellen im Anschluss die Indikation zur Liposuktion auf Grundlage der Überweisung und der nach QS-RL Liposuktion bestätigten Diagnosekriterien und Indikationsvoraussetzungen. Das Vorliegen der Diagnosekriterien und Indikationsvoraussetzungen ist gemäß § 4 Abs. 4 QS-RL Liposuktion in der Patientenakte zu dokumentieren.

Für die Abrechnung der GOP 31095 beziehungsweise 36095 sowie 31096 beziehungsweise 36096 dokumentieren sie den aktuellen Body-Mass-Index (BMI) und bei einem BMI von mindestens 32 kg/m² zusätzlich die Waist-to-Height-Ratio (WHtR). Bei einem BMI von mehr als 35 kg/m² ist die Liposuktion nicht zulässig. Für BMI-Werte zwischen 32 kg/m² und 35 kg/m² gelten die in der QS-RL Liposuktion festgelegten WHtR-Grenzwerte.

Genehmigung notwendig

Ärztinnen und Ärzte benötigen für die Abrechnung der GOP 31095 beziehungsweise 36095 sowie 31096 beziehungsweise 36096 eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KVH) zur Liposuktion.

Erfolgt die Liposuktion ambulant, benötigen sie zusätzlich eine Genehmigung der KVH nach der Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren. Ärztinnen und Ärzte, die bereits eine Genehmigung zum ambulanten Operieren besitzen, können die GOP automatisch abrechnen und brauchen keinen neuen Antrag zu stellen.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die belegärztlich in einem Krankenhaus arbeiten möchten, stellen bei der KVH einen Antrag als Belegärztin beziehungsweise Belegarzt

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Liposuktion bei Lipödem unabhängig vom Krankheitsstadium bereits mit Wirkung zum 9. Oktober 2025 in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Grundlage hierfür waren die Ergebnisse einer Erprobungsstudie, die den Nutzen der Liposuktion gegenüber der Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie nachgewiesen hatte.

 

zuletzt aktualisiert am: 30.06.2026

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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