Detailänderungen zum 1. Juli 2023
Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 655. Sitzung Detailänderungen beschlossen.
Detailänderungen beachten
Ab dem 1. Juli 2023 können Ärztinnen und Ärzte die Gebührenordnungsposition (GOP) 01473 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) „zanadio“ aus dem Abschnitt 1.4 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) neu unabhängig vom Geschlecht der zu behandelnden Person abrechnen. Bisher war die Berechnungsfähigkeit der Leistung auf Patientinnen beschränkt. Hierfür hat der Bewertungsausschuss die erste Anmerkung zur GOP 01473 im Abschnitt 1.4 EBM gestrichen.
Ebenfalls können ab dem 1. Juli 2023 neu Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Angiologie die GOP 01473 abrechnen.
„Zanadio“ hilft Patientinnen und Patienten durch eine Veränderung ihrer Gewohnheiten in den Bereichen Bewegung, Ernährung sowie weitere Verhaltensweisen, langfristig ihr Gewicht zu reduzieren.
Klargestellt: Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung auch wenn sie die GOP 01471 bzw. GOP 01473 abrechnen. Dafür wird die GOP 01471 jeweils in die erste Anmerkung der GOP 13543 und 13644 sowie die GOP 01473 jeweils in die erste Anmerkung der GOP 13294, 13344, 13394 und 13543 aufgenommen.
Die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung setzt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen der Abrechnung – wenn die Voraussetzungen nach dem EBM erfüllt sind – automatisch zu.
Der erweiterte BA hat in seiner 93. Sitzung Detailänderungen beschlossen.
Detailänderungen beachten
Bei einem Zweitmeinungsverfahren können indikationsstellende Ärztinnen und Ärzte die Aufklärung und Beratung nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01645 je dokumentierter Indikation einmal im Krankheitsfall abrechnen. Zudem können sie neu bei paarigen Organen oder Körperteilen (zum Beispiel Implantation einer Knieendoprothese) die GOP 01645 je Seite einmal im Krankheitsfall abrechnen. Sie ergänzen dafür den ICD-10-Kode der jeweiligen Indikation mit dem Zusatzkennzeichen für die Seitenangabe.
Die GOP 01645 kennzeichnen sie je Indikation -wie bisher auch- mit dem jeweiligen Suffix (A bis I).
Suffixe überblicken:
GOP | Kurzbeschreibung | Seitenangabe |
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01645A | Mandeloperation (Tonsillotomie oder Tonsillektomie | L, R, B |
01645B | Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) | |
01645C | Schulterarthroskopie | L, R, B |
01645D | Knieendoprothese | L, R, B |
01645E | Amputation bei diabetischem Fußsyndrom | L, R, B |
01645F | Eingriff an der Wirbelsäule |
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01645G | Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen |
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01645H | Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators |
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01645I | Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie) |
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Ärztinnen und Ärzte müssen nach der Zweitmeinungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Patientinnen und Patienten über ihren Rechtsanspruch informieren, wenn sie die Indikation für einen in der Zweitmeinungsrichtlinie aufgeführten planbaren Eingriff stellen. Die Aufklärung soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt