Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Dezember 2023

Beobachtung und Betreuung: GOP 01500 bis 01503 abrechnen

Ab dem 1. Januar 2024 können Ärztinnen und Ärzte für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten im Anschluss an bestimmte Leistungen die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 01500 bis 01503 abrechnen. Die jeweiligen GOP, für die sie eine oder mehrere Beobachtungs-/Betreuungsleistungen nach den neuen GOP 01500 bis 01503 ansetzen können, werden in einem neuen Anhang 8 im Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgeführt.

Die GOP 01500 bis 01503 sollen zunächst extrabudgetär vergütet werden.

 

Neues zu Leistungen und Anhang 8

zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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