AKI: Folgeverordnung per Video abrechnen
Ab dem 1. Juli 2026 können Ärztinnen und Ärzte die Folgeverordnung per Video in der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) neu nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 37710V abrechnen. Der obligate Leistungsinhalt wird um den Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde ergänzt.
Für die Abrechnung der Videosprechstunde benötigen sie einen zertifizierten Videodienstanbieter. Diesen melden sie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) ganz einfach über das Formular "zertifizierten Videodienstanbieter melden".
Nach § 6 Abs. 1a AKI-Richtlinie ist eine Folgeverordnung per Video zulässig, wenn dies aus ärztlicher Sicht vertretbar ist und innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens eine unmittelbar persönliche Konsultation stattgefunden hat.
Portokosten für AKI-Folgeverordnung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen ab dem 1. Juli 2026 über die Kostenpauschale 40128 die Kosten für den postalischen Versand der AKI-Folgeverordnung im Rahmen einer Videosprechstunde an die Patientin oder den Patienten ab. Die Kostenpauschale wird entsprechend angepasst.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Ihre Downloads ()
Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.
© kupicoo