Telefonierende Frau am Schreibtisch © kupicoo

EBM-Änderungen April 2026

Absenkung psychotherapeutischer Leistungen

Ab dem 1. April 2026 erhalten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 4,5 Prozent weniger Vergütung für psychotherapeutische Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 30932, 30933, 35151, 35152, 35173 bis 35179 und den GOP des Abschnitts 35.2 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Die Kürzung basiert auf einer Neubewertung der Vergütung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss, bei der die Einnahmen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit denen anderer Facharztgruppen verglichen und von den Krankenkassen als zu hoch eingeschätzt wurden. Grundlage hierfür waren Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zur Kostenstruktur der Praxen aus dem Jahr 2023 sowie Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2024.

Des Weiteren erfolgen aufgrund der Absenkung der Bewertungen Folgeanpassungen der zweiten bis vierten Bestimmung zum Abschnitt 35.2 im EBM.

 

zuletzt aktualisiert am: 02.04.2026

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen