Psychotherapie-Kürzungen vorerst gestoppt
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Streit um die geplante Absenkung der Psychotherapie-Vergütung hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg die Kürzungen im Eilverfahren vorläufig gestoppt.
Für Sie bedeutet dies, dass betroffene psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April 2026 ungekürzt ausgezahlt werden. Bis eine endgültige Klärung des Rechtsstreites vorliegt, erfolgt die Vergütung jedoch unter Vorbehalt, weshalb auch im Honorarbescheid ab dem Quartal 2/2026 ein Rückforderungsvorbehalt aufgenommen wird.
Zum Hintergrund der Entscheidung
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte mit Wirkung zum 1. April 2026 eine Absenkung der Bewertung zahlreicher psychotherapeutischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beschlossen. Die Kürzung basierte auf einer Neubewertung der Vergütung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss, bei der die Einnahmen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit denen anderer Facharztgruppen verglichen und von den Krankenkassen als zu hoch eingeschätzt wurden.
Das LSG kritisierte insbesondere einen methodischen Beurteilungsfehler: Denn für die Vergleichsgruppe der Fachärzte seien Abrechnungszahlen des Jahres 2024 zugrunde gelegt worden, während der erzielbare Umsatz einer psychotherapeutischen Praxis auf Basis des Jahres 2026 errechnet worden sei. Das führe zu einer Verzerrung, denn in den Jahren 2025 und 2026 sei es zu erheblichen Steigerungen des sog. Orientierungswerts gekommen, einer für die Leistungsvergütung erheblichen Rechengröße.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
An alle Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, die psychotherapeutische Leistungen erbringen
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