Dialyse: Leistungen im Rahmen von Blutreinigungsverfahren abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen für die Durchführung von Leistungen im Rahmen von Blutreinigungsverfahren die Gebührenordnungspositionen (GOP) aus den Unterabschnitten 4.5.4 (GOP der pädiatrischen Nephrologie und Dialyse), 13.3.6 (GOP der Nephrologie und Dialyse) sowie entsprechende Kostenpauschalen aus dem Abschnitt 40.14 (Kostenpauschalen für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren) des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab.
Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Nephrologie rechnen für die Betreuung bei Durchführung einer Dialyse bzw. Apherese die GOP 04560 bis 04573 aus dem Unterabschnitt 4.5.4 des EBM ab.
Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Nephrologie rechnen für die Betreuung bei Durchführung einer Dialyse bzw. Apherese die GOP 13600 bis 13622 aus dem Unterabschnitt 13.3.6 des EBM ab.
Die Kostenpauschalen für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren rechnen Ärztinnen und Ärzte nach den GOP 40815 bis 40847 aus dem Abschnitt 40.14 des EBM ab.
Infektionsdialyse abrechnen
Für die Durchführung von Infektionsdialysen rechnen Ärztinnen und Ärzte die GOP 40835 als Zuschlag zu den Kostenpauschalen nach GOP 40816, 40823 oder 40825 ab. Den Zuschlag rechnen sie bei Patientinnen und Patienten mit Infektionserkrankungen mit Problemkeimen gemäß der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) und/oder bei Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ab.
Erstmalige Heimdialyse abrechnen
Für die erstmalige Heimdialysebehandlung rechnen Ärztinnen und Ärzte die GOP 40845 (Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD oder Heimhämodialyse)), 40846 (Zuschlag zur Kostenpauschale 40826 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD)) oder 40847 (Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Heimhämodialyse)) ab.
Die Zuschläge nach den GOP 40845 bis 40847 können sie nur abrechnen, wenn für einen Zeitraum von vier Quartalen vor der erstmaligen Berechnung der Kostenpauschalen nach den GOP 40825 bis 40827 für die bzw. den Versicherten in der Arztpraxis keine Kostenpauschalen nach den GOP 40825 bis 40827 abgerechnet wurden. Die neuen Zuschläge können sie nur für einen Zeitraum von insgesamt 52 Wochen ab Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung abrechnen.
Zuschläge für die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse und Heimhämodialyse abrechnen
Für die Durchführung einer kontinuierlichen zyklischen Peritonealdialyse (CCPD) und die Heimhämodialyse rechnen sie die GOP 40841 (Zuschlag zur Kostenpauschale 40816 oder 40825 für die CCPD), die GOP 40842 (Zuschlag zur Kostenpauschale 40817, 40819 oder 40826 für die CCPD), die GOP 40843 (Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 für die Heimhämodialyse) oder die GOP 40844 (Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 für die Heimhämodialyse) ab.
Die GOP 40842 können sie je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal und die GOP 40844 höchstens zweimal in der Kalenderwoche abrechnen.
Nachtdialyse abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen die Kostenpauschale nach der GOP 40840 als Zuschlag zur Kostenpauschale 40823 oder 40824 für die Nachtdialyse ab. Die GOP 40823 und 40824 kennzeichnen sie bei Durchführung einer Nachtdialyse mit dem Suffix „N“ (40823N, 40824N). Die GOP 40840 können sie je Dialyse bis zu dreimal in der Behandlungswoche abrechnen. Die Berechnung der Kostenpauschale nach der GOP 40840 setzt voraus, dass die Uhrzeit für den Beginn und das Ende der Dialysebehandlung (Uhrzeitangabe in der Feldkennung 5006) angegeben wird. Die Kostenpauschale 40840 können sie nur abrechnen, wenn die Dialyse zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr des Folgetages durchgeführt wird, eine Dialysedauer von mindestens 6 Stunden vorliegt und die Dialyse frühestens um 3:00 Uhr des Folgetages beendet wird.
Rechnet die Ärztin beziehungsweise der Arzt die GOP 40840 für den Zuschlag zur Kostenpauschale 40823 oder 40824 für die Nachtdialyse ab, sieht die Angabe im Feld „Um-Uhrzeit“ (Feldkennung 5006) zum Beispiel so aus: „3:30 Uhr“.
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
|---|---|---|---|
40823N | Kostenpauschale für Dialyse bei Versicherten ab vollendetem 18. Lebensjahr bei Durchführung der Hämodialyse als Nachtdialyse | Je Behandlungswoche | 541,95 € |
40824N | Kostenpauschale für Dialyse bei Versicherten ab vollendetem 18. Lebensjahr am Wohnort bei Durchführung der Hämodialyse als Nachtdialyse | Je Behandlungswoche | 541,95 € |
40840 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40823 oder 40824 für die Nachtdialyse | Je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche | 27,24 € |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2026 (12,7404 Cent)
Interkurrente Dialyse abrechnen
Ärztinnen und Ärzte, welche die Hämodialyse als interkurrente Dialyse durchführen, rechnen hierfür die GOP 40823 und 40824 ab und kennzeichnen diese mit dem Suffix „I“ (40823I, 40824I).
Mit der Aufnahme eines zweiten Satz in der zweiten Bestimmung zu Abschnitt 40.14 EBM wird klargestellt, dass interkurrente Dialysen während einer stationären Behandlung im Krankenhaus und Nachtdialysen zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr des Folgetages mit einer Dialysedauer von mindestens 6 Stunden und einem Dialyseende frühestens um 3:00 Uhr des Folgetages bei der Bestimmung der Anzahl der Dialysewochen gemäß Nummer 3 nicht berücksichtigt werden.
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
|---|---|---|---|
40823I | Kostenpauschale für Dialyse bei Versicherten ab vollendetem 18. Lebensjahr bei Durchführung der Hämodialyse als interkurrente Dialyse | Je Behandlungswoche | 541,95 € |
40824I | Kostenpauschale für Dialyse bei Versicherten ab vollendetem 18. Lebensjahr am Wohnort bei Durchführung der Hämodialyse als interkurrente Dialyse | Je Behandlungswoche | 541,95 € |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2026 (12,7404 Cent)
Leistungen der Apherese abrechnen
Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Nephrologie rechnen für die ärztliche Betreuung im Rahmen einer LDL-Apherese die GOP 13620 (Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL-Apherese), 13621 (Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei Apherese bei rheumatoider Arthritis) und 13622 (Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL-Apherese) aus dem Unterabschnitt 13.3.6 des EBM ab.
Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Nephrologie rechnen für die ärztliche Betreuung im Rahmen einer LDL-Apherese die GOP 04572 (Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung bei LDL-Apherese) und 04573 (Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung bei Apherese bei rheumatoider Arthritis) aus dem Unterabschnitt 4.5.4 des EBM ab.
Für die Durchführung von LDL-Apheresen rechnen Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Nephrologie die Kostenpauschalen die GOP 90405, 90406 und 90407 aus den hessenspezifischen GOP ab.
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
|---|---|---|---|
04562 | Zusatzpauschale kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten | Einmal im Behandlungsfall | 38,48 Euro* |
04563 | Zusatzpauschale zu der GOP 04000 für die Wahrnehmung des Versorgungsauftrages gemäß § 3 Abs. 3 Buchstabe e) Anlage 9.1 BMV-Ä | Einmal im Behandlungsfall | 121,03 Euro* |
04564 | Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung bei Durchführung der Hämodialyse | Je Dialysetag | 18,98 Euro* |
04565 | Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung bei Durchführung einer Peritonealdialyse | Je Dialysetag | 9,43 Euro* |
04566 | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 04564 und 04565 für die Durchführung einer Trainingsdialyse | je vollendeter Trainingswoche | 28,67 Euro* |
04572 | Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung bei LDL-Apherese | Je Apherese | 18,98 Euro* |
04573 | Zusatzpauschale kindernephrologische Betreuung bei Apherese bei rheumatoider Arthritis | Je Apherese | 18,98 Euro* |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2026 (12,7404 Cent)
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
|---|---|---|---|
13600 | Zusatzpauschale kontinuierliche Betreuung eines chronisch niereninsuffizienten Patienten | Einmal im Behandlungsfall | 26,88 Euro* |
13602 | Zusatzpauschale kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten | Einmal im Behandlungsfall | 38,48 Euro* |
13610 | Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei Hämodialyse als Zentrums- bzw. Praxishämodialyse, Heimdialyse oder zentralisierter Heimdialyse, oder bei intermittierender Peritonealdialyse (IPD), einschl. Sonderverfahren (z. B. Hämofiltration, Hämodiafiltration nach der Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren gemäß § 135 Abs. 2 SGB V) | Je Dialysetag | 18,98 Euro* |
13611 | Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Peritonealdialyse (CAPD oder CCPD) | Je Dialysetag | 9,43 Euro* |
13612 | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13610 oder 13611 für die Durchführung einer Trainingsdialyse | Je vollendeter Trainingswoche | 28,67 Euro* |
13620 | Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL-Apherese gemäß Nr. 1 Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses, ausgenommen bei isolierter Lp(a)-Erhöhung | Je Apherese | 18,98 Euro* |
13621 | Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei einer Apherese bei rheumatoider Arthritis gemäß Nr. 1 Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses | Je Apherese | 18,98 Euro* |
13622 | Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL-Apherese gemäß Nr. 1 Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses, bei isolierter Lp(a)-Erhöhung | Je Apherese | 18,98 Euro* 149 Punkte |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2026 (12,7404 Cent)
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
|---|---|---|---|
40815 | Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämodialysen einschl. Sonderverfahren bei Pat. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei Dialyse am Wohnort | Je durchgeführter Dialyse | 709,04 € |
40816 | Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Peritonealdialysen bei Pat. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung | Je Behandlungswoche | 938,60 €
|
40817 | Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Peritonealdialysen bei Pat. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei Dialysen am Wohnort, die nicht mindestens 4 von 7 Peritonealdialysetage in der Behandlungswoche umfassen | Je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche | 134,12 € |
40818 | Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämodialysen einschl. Sonderverfahren bei Pat. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei einer Feriendialyse während des Ferienaufenthalts am Ferienort, bei Dialyse wegen beruflich bedingter oder sonstiger Abwesenheit vom Wohnort | Je durchgeführter Dialyse | 744,55 € |
40819 | Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Peritonealdialysen bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei einer Feriendialyse während des Ferienaufenthalts am Ferienort, bei Dialyse wegen beruflich bedingter oder sonstiger Abwesenheit vom Wohnort | Je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche | 140,79 € |
40823 | Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämodialysen als Zentrums- bzw. Praxisdialyse oder zentralisierte Heimdialyse, einschl. Sonderverfahren bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung | Je Behandlungswoche | 541,95 € (Preisstufe 1) |
40824 | Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämodialysen als Zentrums- bzw. Praxisdialyse oder zentralisierte Heimdialyse, einschl. Sonderverfahren bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei Dialysen am Wohnort, die nicht mindestens dreimal in der Behandlungswoche durchgeführt werden können | Je durchgeführte Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche | 180,65 € (Preisstufe 1) 172,19 € (Preisstufe 2) 154,61 € (Preisstufe 3) 149,93 € (Preisstufe 4)
|
40825 | Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Peritonealdialysen (z. B. CAPD, CCPD, IPD) oder Heimhämodialysen, bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung | Je Behandlungswoche | 563,00 € |
40826 | Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Peritonealdialysen als CAPD bzw. CCPD, bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei Dialysen am Wohnort, die nicht mindestens 4 von 7 Peritonealdialysetage in der Behandlungswoche umfassen | Je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche | 80,42 € |
40827 | Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von intermittierenden Peritonealdialysen (IPD) oder Heimhämodialysen, bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei Dialysen am Wohnort, die nicht mindestens dreimal in der Behandlungswoche durchgeführt werden können) | Je durchgeführte Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche | 187,67 € |
40828 | Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämo- oder Peritonealdialysen, als Zentrums- bzw. Praxisdialyse, Heimdialyse oder zentralisierte Heimdialyse, einschl. Sonderverfahren (z. B. Hämofiltration, Hämodiafiltration), bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung, bei einer Feriendialyse während des Ferienaufenthalts am Ferienort, bei Dialyse wegen beruflich oder sonstiger Abwesenheit vom Wohnort | Je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche | 194,60 € |
40829 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40823 oder 40825 bei Versicherten ab vollendetem 59. bis vollendetem 69. Lebensjahr |
| 11,22 € |
40830 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40824, 40826 und 40827 bei Versicherten ab vollendetem 59. bis vollendetem 69. Lebensjahr |
| 3,74 €
|
40831 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40823 oder 40825 bei Versicherten ab vollendetem 69. bis vollendetem 79. Lebensjahr |
| 22,44 € |
40832 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40824, 40826 und 40827 bei Versicherten ab vollendetem 69. bis vollendetem 79. Lebensjahr |
| 7,48 € |
40833 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40823 oder 40825 bei Versicherten ab vollendetem 79. Lebensjahr |
| 33,65 € |
40834 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40824, 40826 und 40827 bei Versicherten ab vollendetem 79. Lebensjahr |
| 11,22 € |
40835 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40816, 40823 oder 40825 für die Infektionsdialyse |
| 100,94 € |
40836 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40815, 40817, 40818, 40819, 40824, 40826 bis 40828 für die Infektionsdialyse | Je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche | 33,65 € |
40837 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40816 oder 40825 für die intermittierende Peritonealdialyse |
| 334,18 € |
40838 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40817, 40819, 40827 oder 40828 für die intermittierende Peritonealdialyse | Je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche | 111,39 € |
40840 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40823 oder 40824 für die Nachtdialyse | Je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche | 27,24 € |
40841 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40816 oder 40825 für die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (CCPD) |
| 42,51 € |
40842 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40817, 40819 oder 40826 für die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (CCPD) | Je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche | 6,08 € |
40843 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 für die Heimhämodialyse |
| 94,47 € |
40844 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 für die Heimhämodialyse | Je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche | 31, 49 € |
40845 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40825 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD oder Heimhämodialyse) |
| 99,20 € |
40846 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40826 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Peritonealdialyse als CAPD oder CCPD) | Je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche | 14,18 € |
40847 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40827 bei Beginn einer erstmaligen Heimdialysebehandlung (Heimhämodialyse) | Je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche | 33,07 € |
Die Abrechnung der Sachkosten zur LDL-Apherese (GOP 13620) für Versicherte der Ersatzkassen und der AOK erfolgt direkt mit der jeweiligen Krankenkasse und nicht über die KV Hessen.
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
|---|---|---|---|
90407 | Sachkosten LDL-Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung (zur GOP 13622) |
| 1.050,00 € |
90407 | Sachkosten LDL-Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung (zur GOP 13622) für Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
| 1.124,00 € |
Die Abrechnung der Sachkosten zur LDL-Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung (GOP 13622) wird für alle Kassenarten über die KV Hessen abgerechnet.
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
|---|---|---|---|
90405 | Sachkosten LDL-Apherese (zur GOP 13620) für Versicherte der IKK, BKK und Knappschaft |
| 1.050,00 € |
90406 | Sachkosten LDL-Apherese (zur GOP 13620) für Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
| 1.124,00 € |
Ärztinnen und Ärzte benötigen für die Erbringung der Betreuungsleistungen nach den GOP 13600, 13601, 13602, 13610, 13611, 13611 sowie für die Kostenpauschalen 40815 bis 40819 und 40823 bis 40828 eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung für Blutreinigungsverfahren nach § 135 Abs. 2 SGB V.
Ärztinnen und Ärzte benötigen für die Durchführung von Apheresen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach Nr. 1 Ambulante Durchführung der Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren, Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
KJ-KSV-Psych
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main
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