Abrechnung & EBM
Der EBM ist die Abrechnungsgrundlage für die vertragsärztliche Versorgung: Er katalogisiert die Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen den EBM in einem paritätisch besetzten Bewertungsausschuss gemeinsam. Seine Rechtsverbindlichkeit ergibt sich aus § 87 Sozialgesetzbuch V. Die Einzelheiten der Abrechnung in Hessen regelt darüber hinaus die Abrechnungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), die beispielsweise Abgabefristen, Vorquartalsfälle und Abschlagszahlung umfasst.
Wichtig für die Abrechnung in Hessen:
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