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TI-Förderung
TI-Förderung
Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche Pauschale für die Telematikinfrastruktur (TI). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diese per Rechtsverordnung festgelegt und die bisherige TI-Finanzierungsvereinbarung damit abgelöst. Zum 1. September 2023 hatte das BMG rückwirkende Anpassungen an der Rechtsverordnung beschlossen.
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TELEMATIKINFRASTRUKTUR_Uebersicht_Foerderung_Tischvorlage.pdf
TELEMATIKINFRASTRUKTUR_Uebersicht_Foerderung_Tischvorlage.pdf
n (Angabe über die KVDT-Felder 0225 und 0226) Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) – auch eArztausweis oder ePsychotherapeutenausweis (ePtA) SMC-B (Praxisausweis) Voraussetzung für den Erhalt einer
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