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Intersexualität und Transsexualität
Intersexualität und Transsexualität
Ärztinnen und Ärzte können geschlechtsorganbezogene Gebührenordnungspositionen (GOP) bei inter- und transsexuellen Personen abrechnen, auch wenn das anspruchsberechtigte Geschlecht nicht mit dem personenstandsrechtlichen Geschlecht übereinstimmt. Hier ist eine korrekte Kennzeichnung der GOP wichtig.
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Zweitmeinungsverfahren abrechnen
Zweitmeinungsverfahren abrechnen
Versicherte können sich vor bestimmten planbaren Operationen eine ärztliche Zweitmeinung bei Ärztinnen und Ärzten einholen. Neu können Ärztinnen und Ärzte für Diagnostische Radiologie seit dem 1. Juli 2025 als Erstmeiner die GOP 01645 mit dem Suffix „K“ bei Eingriffen an Aortenaneurysmen abrechnen.
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Detailänderungen zum 1. April 2025
Detailänderungen zum 1. April 2025
Zum 1. April 2025 wird im EBM das Zweitmeinungsverfahren bei Eingriffen lokal begrenzter und nicht metastasierter Prostatakarzinome aufgenommen. Auch wird eine weitere Abrechnungsbestimmung für das Zweitmeinungsverfahren vor Eingriffen an der Wirbelsäule sowie für die Versendung einer Krankenbeförderungs-Verordnung aufgenommen. Auch gibt es Anmerkungen der GOP 30708
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