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Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenkassen müssen Plausibilitätsprüfungen durchführen. Das bedeutet, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Abrechnungen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten zeit- und patientenbezogen zu überprüfen.
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www.kvhessen.de
www.kvhessen.de
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder (Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Hessen) sowie Medizinstudierende, Psychotherapeuten in Ausbildung sowie Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) und Patienten über ihre Aufgaben und Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
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AUF-DEN-PUNKT_AdP_6_2024.pdf
AUF-DEN-PUNKT_AdP_6_2024.pdf
rer Website als auch im KV-SafeNet*-Portal bereit. Die Termine der Freischaltung des Regelwerks für die Testabrechnung sind für Sie unter kvh.link/ p24122 und auch im KV- SafeNet* -Portal hinterlegt: Gehen [...] OBERHAG 17AUF DEN PUNKT NR. 6 / DEZEMBER 2024 GUT INFORMIERT SafeNet und Testabrechnung: So profitieren Sie von den neuesten Änderungen Das KV-SafeNet*-Portal hat ein Update erhalten! Sie profitieren jetzt [...] PRÜFUNG TEST NICHT IN ORDNUNG TEST IN ORDNUNG KV-interne VerarbeitungJA NEIN Erstellen Sie die Abrechnungsdatei in Ihrem PVS Übermitteln Sie diese via Safenet oder KIM an die KVH. Beantworten Sie die Frage
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Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
Information für Ärztinnen und Ärzte, die an den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen (oKFE) Darmkrebs und Zervixkarzinom teilnehmen möchten. Infos zur Datenübermittlung, Genehmigungspflicht und Versicherteninformation.
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