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Hessen-GOP_2025-Q1.pdf
Hessen-GOP_2025-Q1.pdf
vollendeten 12. Lebens- jahr (Mindestdauer 40 Minuten) höchstens einmal im Kalenderjahr 65,00 € 81201 Homöopathische Erstanamnese vom Beginn des 13. Lebensjah- res an (Mindestdauer 60 Minuten) höchstens einmal [...] 22,00 € 81204 Homöopathische Folgeanamnese (Mindestdauer 30 Minuten) höchstens einmal im Quartal 48,50 € 81205 Homöopathische Folgeanamnese (Mindestdauer 15 Minuten) höchstens zweimal im Quartal 24,00 [...] vollendeten 12. Lebensjahr Mindestdauer 40 Minuten höchstens einmal im Kalenderjahr 61,50 € 81201 Homöopathische Erstanamnese vom Beginn des 13. Lebensjahres an Mindestdauer 60 Minuten höchstens einmal
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In-vitro-Diagnostik: Kostenpauschalen
In-vitro-Diagnostik: Kostenpauschalen
Ärztinnen und Ärzte rechnen zum 1. Januar 2025 neue Kostenpauschalen für in-vitro-diagnostische Leistungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Zudem gibt es Anpassungen beim laborärztlichen Honorar zu beachten.
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eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
Wenn Praxen den eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen, beachten sie bestimmte Vorgaben aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Wichtig: Pauschalen für Versand und Empfang eines eArztbriefes (Pseudo-GOP 86900 und 86901) können sie laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) weiterhin abrechnen.
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