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Rechtsabteilung
Rechtsabteilung
Die KVH ist Schnittstelle zwischen Ärzten und Krankenkassen. Dafür gibt es ein komplexes System von Vorgaben und Gesetzen, um die sich unsere Teams in der Rechtsabteilung kümmern. Sie vertreten unter anderem die KVH vor den Gerichten, sind unsere Ansprechpartner für das Vertragsarztrecht und bearbeiten Widersprüche von Ärzten gegen Entscheidungen der KVH.
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Änderung der Anlagen zu § 3a GEHV – VV-Beschluss vom 25.10.2025
Änderung der Anlagen zu § 3a GEHV – VV-Beschluss vom 25.10.2025
Die Vertreterversammlung der KV Hessen hat in ihrer Sitzung am 25.10.2025 eine Änderung der Anlagen zu § 3a GEHV - Besondere Kosten – gültig ab 01.01.2024 sowie gültig für die Kalenderjahre 2010 bis 2023 beschlossen.
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Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement (QM) ist ein wichtiger Bestandteil für die tägliche Arbeit in der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxis. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) unterstützt ihre Mitglieder dabei, die gesetzlichen Anforderungen rund um das Qualitätsmanagement zu überblicken: zum Beispiel durch Beratung, auch in der Praxis.
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Advanced Therapy Medicinal Products abrechnen
Advanced Therapy Medicinal Products abrechnen
Es wurden Leistungen im Rahmen der Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Neu: Die Anlage 4 ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie ist zum 26. März 2024 in Kraft getreten und die Genehmigung zur Durchführung von Gentherapien bei Hämophilie kann bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden. Ärztinnen und Ärzte können sobald sie eine Genehmigung haben die GOP 30320 bis 30323 und 30326 abrechnen.
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