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Die KVH informiert regelmäßig per E-Mail über Aktuelles für ärztliche und psychotherapeutische Praxen, Medizinstudierende, Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) sowie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD). Zuletzt wurden Arztpraxen mit News versorgt. Jetzt kostenlos zu unseren Newslettern anmelden!
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DiGA: „elona therapy depression“ und „companion shoulder“ abrechnen
DiGA: „elona therapy depression“ und „companion shoulder“ abrechnen
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können seit dem 1. April 2025 die neue GOP 01479 für die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „elona therapy Depression“ abrechnen. Neu wird zudem die DiGA „companion shoulder“ in die Pauschale 86700 aufgenommen.
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FLYER_CheckUp_A4_DE_web.pdf
FLYER_CheckUp_A4_DE_web.pdf
KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Rund 180.000 Ärzte und Psychotherapeuten überneh- men in Deutschland die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung. Dass alles reibungs- los funktioniert, dafür [...] niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mit allen gesetzlichen Krankenkas- sen Verträge über die ambulante Versorgung ab. So können Patienten jeden Arzt oder Psychotherapeuten aufsuchen, egal in welcher [...] zu jeder Tages- und Nachtzeit. Sie überprüfen die Qualifikationen der Vertrags- ärzte und -psychotherapeuten, kontrollieren die medizinischen Apparaturen sowie die Qualität der Untersuchungen. Der Dachverband
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ARZTREGISTER_Niederlassung_Abschlagszahlung.pdf
ARZTREGISTER_Niederlassung_Abschlagszahlung.pdf
_____________ Nach einmaliger Meldung erfolgt die Festsetzung der Abschlagszahlung. Psychotherapeuten sowie psychotherapeutisch tätige Ärzte melden zum Ende des jeweiligen Monats (Achtung: Bitte keine quart [...] Abrechnungszeitra: Erwartete Fallzahl des gesamten Abrechnungsquartal: Textfield-0: Psychotherapeuten sowie psychotherapeutisch tätige: Off Textfield-1: Ubernahme des Abschlages bei ärztlicher Vorgängerp: Off
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eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
Wenn Praxen den eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen, beachten sie bestimmte Vorgaben aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Wichtig: Pauschalen für Versand und Empfang eines eArztbriefes (Pseudo-GOP 86900 und 86901) können sie laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) weiterhin abrechnen.
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