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Kindeswohlgefährdung: Meldung und Fallbesprechung abrechnen
Kindeswohlgefährdung: Meldung und Fallbesprechung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können rückwirkend zum 1. April 2024 die Gebührenordnungsposition (GOP) 01681 für die Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt sowie die GOP 01682 für die Fallbesprechung mit dem Jugendamt abrechnen.
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HYGIENE_MODULARE-HYGIENEPLAENE_Arztpraxis-Psychotherapeuten_Stich-Schnittverletzungen_04032016.docx
HYGIENE_MODULARE-HYGIENEPLAENE_Arztpraxis-Psychotherapeuten_Stich-Schnittverletzungen_04032016.docx
Impferfolg ist vier Wochen nach Durchführung der Grundimmunisierung zu kontrollieren. Bei unvollständiger Impfung wird eine Vervollständigung der Grundimmunisierung, bei einer Impfung, die vor mehr als 10 Jahren [...] Wasser oder isoton. Kochsalzlösung, ggf. 5%iger PVP-Jod-Lösung Klärung des Infektionsrisikos: Grundlage des Vorgehens ist die Beurteilung der konkreten Gefährdung. Wichtige Faktoren sind: Der Immunstatus
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