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HONORARANALYSEN_2023-3_Hessen.pdf
HONORARANALYSEN_2023-3_Hessen.pdf
11230, 11233 - 11236 EBM) & Zweitmeinungsverfahren sowie eGV-Überführung Strahlentherapie Kap. 25 EBM & mGV-Überführung der TSVG-Neupatienten | ab 3/2023 mGV-Überführung Kap. 19.4.2 EBM 262,0 296,7 332,9 [...] 11230, 11233 - 11236 EBM) & Zweitmeinungsverfahren sowie Ausdeckelung Strahlentherapie Kap. 25 EBM & Rückführung TSVG-Neupatienten in die mGV | ab 3/2023 Eindeckelung Kap. 19.4.2 EBM 468,1 461,7 422,0 429 [...] Beurteilungsleistungen (GOP 01841, 11230, 11233 - 11236 EBM) | ab 2/2020 Wegfall Vertrag AOK-Hausarztvertrag | ab 3/2020 neue PT-Leistungen Kap. 35 EBM & neue Kostenpauschalen eGV & nephrologische Lstg. &
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Dialysekostenpauschalen: Neue Zuschläge abrechnen
Dialysekostenpauschalen: Neue Zuschläge abrechnen
Ab dem 1. Januar 2025 können Ärztinnen und Ärzte neue Zuschläge im Rahmen der Heimdialysebehandlung abrechnen. Klargestellt: Für die Berechnung der Kostenpauschale 40840 geben sie die Uhrzeit für das Ende der Nachtdialysebehandlung in FK 5006 („Um-Uhrzeit“ an).
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Terminvermittlung abrechnen
Terminvermittlung abrechnen
Patientinnen und Patienten sollen in dringenden Fällen schneller einen Termin in einer Praxis erhalten. Für Praxen, die Termine bereitstellen oder Versicherten in Facharztpraxen vermitteln, gelten besondere Abrechnungsbestimmungen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) bietet Online-Seminare für häufig gestellte Fragen zur Abrechnung an.
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HONORARANALYSEN_2023-2_Hessen.pdf
HONORARANALYSEN_2023-2_Hessen.pdf
Beurteilungsleistungen (GOP 01841, 11230, 11233 - 11236 EBM) | ab 2/2020 Wegfall Vertrag AOK-Hausarztvertrag | ab 3/2020 neue PT-Leistungen Kap. 35 EBM & neue Kostenpauschalen eGV & nephrologische Lstg. & [...] 1/2021 mGV-Überführung Strahlentherapie Kap. 25 EBM | ab 2/2021 Kennzeichnung von TSVG-Neupatienten & mGV-Überführung von Laborleistungen (GOP 32480 und 32557 EBM) ab 1/2023 mGV-Überführung von humangenetischen [...] hen Beurteilungsleistungen (GOP 01841, 11230, 11233 - 11236 EBM) & Zweitmeinungsverfahren sowie eGV-Überführung Strahlentherapie Kap. 25 EBM, mGV-Überführung der TSVG-Neupatienten 262,6 270,6 339,4 337
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Videosprechstunde: Obergrenze je Leistung entfällt
Videosprechstunde: Obergrenze je Leistung entfällt
Rückwirkend zum 1. Januar 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die GOP, die entsprechend ihrer Leistungsbeschreibung auch per Videosprechstunde erbracht werden können, unbegrenzt abrechnen. Sie unterliegen nicht mehr der Obergrenze von 30 Prozent je Mitglied und je Quartal.
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