Detailänderungen zum 1. Oktober 2025
Detailänderungen überblicken
Ärztinnen und Ärzte können die FeNO-Messung (fraktioniertes exhaliertes Stickstoffmonoxid) ausschließlich zur Indikationsstellung einer Therapie mit Dupilumab abrechnen. Die Klarstellung betrifft die Gebührenordnungspositionen (GOP) 04538 (pädiatrisch-pneumologische Leistung) und 13678 (pneumologische Leistung). Eine Abrechnung zur Überprüfung einer bereits gestellten Indikation oder zur Verlaufskontrolle während einer laufenden Dupilumab-Therapie ist nicht möglich. Dies wurde zum 1. Oktober 2025 in der jeweils ersten Anmerkung der GOP klargestellt.
Wer darf abrechnen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie (GOP 04538)
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie sowie Lungenärztinnen und Lungenärzte (GOP 13678)
Hintergrund
Die GOP 04538 und 13678 wurden bereits im April 2020 in den EBM aufgenommen, um die Indikationsstellung einer Dupilumab-Therapie abzubilden. Aufgrund wiederholter Anfragen zur Abrechenbarkeit hat der Bewertungsausschuss nun eine Klarstellung beschlossen, die ab dem 1. Oktober 2025 gilt.
Dupilumab wird als Add-on-Erhaltungstherapie bei schwerem Asthma mit Typ-2-Inflammation angewendet – bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, wenn die Erkrankung trotz hochdosierter inhalativer Kortikosteroide (ICS) und einem weiteren zur Erhaltungstherapie eingesetzten Arzneimittel unzureichend kontrolliert ist, sowie bei Kindern ab 6 Jahren, wenn das schwere Asthma trotz mittel- bis hochdosierter ICS plus einem weiteren Erhaltungsmedikament unzureichend kontrolliert ist.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
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