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VERANSTALTUNG_Strafbarkeitsrisiken_Vortrag_Prof_Schneider.pdf
VERANSTALTUNG_Strafbarkeitsrisiken_Vortrag_Prof_Schneider.pdf
vom Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung in den Grenzen von § 32a Ärzte-ZV möglich: − Abwesenheit auf Grund v. Krankheit, Urlaub oder ärztlicher Fortbildung des ermächtigten Arztes, − Vertreter
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AdP_1-2020_Einweisung_Ueberweisung_Zusammenfassung_Vortrag_Prof_Schneider.pdf
AdP_1-2020_Einweisung_Ueberweisung_Zusammenfassung_Vortrag_Prof_Schneider.pdf
delegationsfähi- gen Leistungen: a) Vertretung Gemäß § 32a Ärzte-ZV kann sich der ermächtigte Arzt bei Abwesenheit aufgrund von Krankheit, Urlaub oder ärztlicher Fortbildung vertreten lassen. Der Ver- treter muss
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PRUEFUNG_Verfahrensordnung-Plausibilitaetspruefung-KVH_27032020.pdf
PRUEFUNG_Verfahrensordnung-Plausibilitaetspruefung-KVH_27032020.pdf
den Grundsätzen der KV Hessen. Die Leitung der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden und in seiner Abwesenheit seinen Vertretern. Die Ausschüsse können Sachverständige hinzuziehen. (3) Die Mitglieder des P
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VERTRETERVERSAMMLUNG_Wahlordnung_Kassenaerztliche_Vereinigung_Hessen_2021.pdf
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Rest der Wahlperiode nicht besetzt. (3) Für jeden Vertreter ist im Falle seiner Verhinderung oder Abwesenheit eine Vertretung durch den Nachrücker nach Absatz 2 möglich. § 26 Änderungen des Wahlergebnisses
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