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EBM-AENDERUNGEN_01012025_Beschluss_Erweitertes_Neugeborenen-Screening.pdf
EBM-AENDERUNGEN_01012025_Beschluss_Erweitertes_Neugeborenen-Screening.pdf
Zusammenhang mit Änderungen im Erweiterten Neugeborenen-Screening gemäß der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses die Kostenpauschale 40102 in den EBM aufgenommen. Die Aufnahme der Kostenpauschale
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PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen
PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie mit einer entsprechenden Genehmigung können bei bestimmten Indikationen PET- und PET/CT-Untersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchführen und nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.
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Zweitmeinungsverfahren abrechnen
Zweitmeinungsverfahren abrechnen
Versicherte können sich vor bestimmten planbaren Operationen eine ärztliche Zweitmeinung bei Ärztinnen und Ärzten einholen. Neu können Ärztinnen und Ärzte für Diagnostische Radiologie seit dem 1. Juli 2025 als Erstmeiner die GOP 01645 mit dem Suffix „K“ bei Eingriffen an Aortenaneurysmen abrechnen.
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