Wenn Sie KVH-Mitglied sind und hier nicht finden, was Sie suchen, hat unsere info.line immer ein offenes Ohr für Ihr Anliegen. Nutzen Sie unser Wissen – rufen Sie uns an.
Montag bis Freitag, 7 bis 17 Uhr:
Tel 069 24741-7777 oder
info.line(at)kvhessen.de
Wenn Sie (potenzielles) KVH-Mitglied sind und hier nicht finden, was Sie suchen, hat unsere info.line immer ein offenes Ohr für Ihr Anliegen. Nutzen Sie unser Wissen – rufen Sie uns an.
Wenn Sie krank sind, helfen wir Ihnen, die passende ärztliche oder psychotherapeutische Anlaufstelle in Hessen zu finden: 116117 (ohne Vorwahl).
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und hier nicht finden, was Sie suchen, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse.
mit Angabe des zu vertretenden Arztes Praxisanschrift: Anschrift: HBSNR: ℡ 7 : 1 Anträge genehmigungspflichtiger Leistungen für angestellte Ärzte sind auch vom anstellenden Arzt bzw. vom Leiter des MVZ
Informationen für Ärztinnen und Ärzte, die eine Genehmigung zur Zweitmeinung für die bestehenden Indikationen erhalten möchten.
Standorten bitte dem Antrag eine gesonderte Aufstellung als Anlage beifügen. 1 2 Anträge genehmigungspflichtiger Leistungen für angestellte Ärzte sind vom anstellenden Arzt bzw. vom Leiter des MVZ zu stellen
weiteren Standorten bitte dem Antrag gesonderte Aufstellung als Anlage beifügen. 1 Anträge genehmigungspflichtiger Leistungen für angestellte Ärzte / PP / KJP sind auch vom anstellenden Arzt / PP / KJP bzw
weiteren Standorten bitte dem Antrag eine gesonderte Aufstellung als Anlage beifügen. 1 Anträge genehmigungspflichtiger Leistungen für angestellte Ärzte sind vom anstellenden Arzt bzw. vom Leiter des MVZ zu stellen
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