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Änderung der Anlagen zu § 3a GEHV – VV-Beschluss vom 25.10.2025
Änderung der Anlagen zu § 3a GEHV – VV-Beschluss vom 25.10.2025
Die Vertreterversammlung der KV Hessen hat in ihrer Sitzung am 25.10.2025 eine Änderung der Anlagen zu § 3a GEHV - Besondere Kosten – gültig ab 01.01.2024 sowie gültig für die Kalenderjahre 2010 bis 2023 beschlossen.
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EBM-AENDERUNGEN_01012026_Beschluss_Verlaengerung_GOP_01865_BA_795.Si.pdf
EBM-AENDERUNGEN_01012026_Beschluss_Verlaengerung_GOP_01865_BA_795.Si.pdf
B des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 567. Sitzung am 4. August 2021 getroffene Festlegung, dass GOP 01865 mit Wirkung zum 1. Januar 2026 gestrichen wird, ist damit hinfällig. Eine Prüfung
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