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Substitution – Abrechnung und Begründung
Substitution – Abrechnung und Begründung
Die Abrechnung der Substitutionsbehandlung aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) umfasst die Methadon- und Diamorphin-Behandlung, Take-Home-Vergabe, die Versorgung mit einem Depotpräparat, die Substitutionsbehandlung bei Hausbesuchen und die Konsiliarverfahren.
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Telekonsilien abrechnen
Telekonsilien abrechnen
Wenn Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Telekonsilien abrechnen, beachten sie bestimmte Vorgaben aus dem EBM. Sie können Leistungen für das Einholen eines Telekonsiliums und für die konsiliarische Beurteilung abrechnen.
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Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Haus- oder kinderärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte können über Organ- und Gewebespenden beraten und hierfür eine Leistung aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Neu: Die Beratung umfasst auch den Hinweis auf das neue Organspende-Register.