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Videosprechstunde: Obergrenze von Behandlungsfällen erhöht
Videosprechstunde: Obergrenze von Behandlungsfällen erhöht
Seit dem 1. April 2025 wurde der Anteil der Behandlungsfälle, die in einem Quartal im Videokontakt ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt stattfinden, für bekannte Patienten von 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben. Wichtig: Rückwirkend zum 1. April 2025 können Praxen neu bis zu 50 Prozent ihrer Behandlungsfälle im Quartal ausschließlich im Rahmen einer Videosprechstunde erbringen und abrechnen. Die bisherige Differenzierung zwischen bekannten und unbekannten Patienten entfällt.
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Abrechnungswege für Hybrid-DRG ab Januar 2025
Abrechnungswege für Hybrid-DRG ab Januar 2025
Ab Januar 2025 gibt es für die Hybrid-DRG neue Abrechnungswege nach § 115f SGB V bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). Die KVH informiert ausgewählte Mitglieder mit einem Rundschreiben über die Änderungen.
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Stoßwellentherapie bei Fasciitis plantaris
Stoßwellentherapie bei Fasciitis plantaris
Ärztinnen und Ärzte können die Gebührenordnungsposition (GOP) 30440 Abschnitt 30.4 EBM für die ambulante extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) abrechnen, wenn bei der Patientin oder bei dem Patientender gesicherte ICD-10-Code M72.2G vorliegt.
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PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen
PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie mit einer entsprechenden Genehmigung können bei bestimmten Indikationen PET- und PET/CT-Untersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchführen und nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.
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