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Elektronische Patientenakte (ePA)
Elektronische Patientenakte (ePA)
In der ePA kann die Krankheitsgeschichte eines Patienten übergreifend dokumentiert werden. Ab dem 1. Oktober 2025 sind Praxen verpflichtet Daten in der ePA einzustellen, wenn sie diese in der aktuellen Behandlung erhoben haben und diese elektronisch vorliegen.
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