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Ambulante Operationen
Ambulante Operationen
Praxen rechnen ambulante und belegärztliche Operationen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab und beachten hierbei Anhang 2 EBM. Führen sie Operationen durch, die im Katalog Ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe (AOP-Katalog) aufgeführt sind, berücksichtigen sie die Neurungen seit dem 1. Januar 2026.
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GENEHMIGUNG_INVASIVE-KARDIOLOGIE_Erklaerung_Ambulantes_Operieren.pdf
GENEHMIGUNG_INVASIVE-KARDIOLOGIE_Erklaerung_Ambulantes_Operieren.pdf
Durchführung und Nachbehandlung). - Geregelter Informations- und Dokumentationsfluss zwischen den beteiligten Ärzten - Gewährleistungs einer Kopperation für die Weiterbehandlung, wenn der vorbehandelnde Arzt
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