Es wurden 324 Ergebnisse in 3 Millisekunden gefunden.
-
Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie aufgenommen
Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie aufgenommen
Ab dem 1. April 2026 können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie die Leistungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Weitere Anpassungen im EBM betreffen die Fachpsychotherapeuten.
-
eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
Wenn Praxen den eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen, beachten sie bestimmte Vorgaben aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Wichtig: Pauschalen für Versand und Empfang eines eArztbriefes (Pseudo-GOP 86900 und 86901) können sie laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) weiterhin abrechnen.
-
Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Rückwirkend zum 1. April 2025 wird die Begrenzungsregelung für Videosprechstunden auf 50 Prozent der Patientinnen und Patienten in der Praxis angepasst. Die zuvor eingeführte Differenzierung der Obergrenze zwischen bekannten und unbekannten Patienten wird aufgehoben.
Ihre Downloads ()
Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.