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Videosprechstunde: Obergrenze je Leistung entfällt
Videosprechstunde: Obergrenze je Leistung entfällt
Rückwirkend zum 1. Januar 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die GOP, die entsprechend ihrer Leistungsbeschreibung auch per Videosprechstunde erbracht werden können, unbegrenzt abrechnen. Sie unterliegen nicht mehr der Obergrenze von 30 Prozent je Mitglied und je Quartal.
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Hautkrebs-Früherkennung abrechnen
Hautkrebs-Früherkennung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen die Hautkrebsfrüherkennung bei Versicherten ab dem 35. Lebensjahr nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) und/oder 01745 oder 01746 ab. Neben dem gesetzlichen Leistungsangebot bieten einige Krankenkassen ein ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren bereits für Versicherte unter 35 Jahren an.
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DiGA: „elona therapy depression“ und „companion shoulder“ abrechnen
DiGA: „elona therapy depression“ und „companion shoulder“ abrechnen
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können seit dem 1. April 2025 die neue GOP 01479 für die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „elona therapy Depression“ abrechnen. Neu wird zudem die DiGA „companion shoulder“ in die Pauschale 86700 aufgenommen.
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Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP)
Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP)
Zukünftig können Ärztinnen und Ärzte die Therapievorbereitung und Nachsorge einer ATMP-Anwendung ambulant erbringen. Bisher wurde für zwei ATMP ein QS-Verfahren eingeführt. Es handelt sich hierbei um CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien und Onasemnogen-Abepravovec (Zolgensma) bei spinaler Muskelatrophie.
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