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Long-COVID: Leistungen (bei Verdacht) abrechnen
Long-COVID: Leistungen (bei Verdacht) abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen Leistungen für Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen aus dem Abschnitt 37.8 des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab.
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