Honorarvertrag 2025 steht
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
immerhin bereits zur Jahresmitte 2025 können wir Ihnen den Abschluss des diesjährigen Honorarvertrages mitteilen.
Insgesamt konnten wir einen Anstieg der vertragsärztlichen Honorare in Hessen um knapp 4,2 Prozent erreichen. Dieser Anstieg setzt sich aus einer Steigerung des Orientierungswertes (OW) und anderer, auf Bundesebene ermittelter demographischer Effekte zusammen.
Bereits im vergangenen Jahr hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass die Förderung des ambulanten Operierens und der belegärztlichen Leistungen nach und nach ausläuft, bis das Vergütungsniveau auf Bundesebene die Höhe der Vergütung dieser in Hessen traditionell hoch vergüteten Leistungsbereiche erreicht hat. Mit Ausnahme eines Teilbereichs des ambulanten Operierens ist das nun dank der diesjährigen OW-Steigerung der Fall. Trotzdem ist das Geld der genannten Zuschläge der Versorgung in Hessen nicht entzogen worden, sondern floss vielmehr wieder in andere, besonders geförderte Bereiche oder Behandlungen. Die wesentlichsten Neuerungen sind:
- Erweiterung der Förderung von operativen Eingriffen der Kategorien I bis III der EBM-Kapitel 31.2 und 36.2 bei Kindern unter 16 Jahren, auf die im Rahmen dieser Eingriffe erbrachten anästhesiologischen Leistungen (Zuschlag von 75%) und Erhöhung des bestehenden Zuschlags für die Eingriffe von 60% auf 90%,
- Förderung der von der Terminservicestelle an Teilnehmer der fachärztlichen Versorgungsebene vermittelten Termin- und Akutfälle durch einen extrabudgetären Zuschlag von 15,00 €,
- Förderung der Bereitschaft zur Behandlung von suchtkranken Versicherten durch einen extrabudgetären Zuschlag von 10,00 €, wenn eine Leistung des Abschnitts 1.8 EBM (Substitutionsbehandlung und diamorphingestützte Behandlung) im Behandlungsfall abgerechnet wurde,
- Förderung der fachgruppenspezifischen Zusatzpauschalen Onkologie durch einen extrabudgetären Zuschlag von 2,50 €,
- Förderung von Zystoskopien und Lupenlaryngoskopien,
- Erweiterung der bestehenden Förderung der Erbringung der Tonschwellen- und Sprachaudiometrie in derselben Sitzung für HNO-Ärzte um die Fachgruppe der Phoniater und Pädaudiologen,
- Förderung des Ausbaus des Behandlungsangebots bei der oralen HIV-Präexpositionsprophylaxe durch Zuschläge zu den Leistungen nach den GOP 01920 bis 01922 EBM.
Des Weiteren konnten die in den letzten beiden Jahren verhandelten Förderungen alle fortgeführt und teilweise sogar erhöht werden.
Darüber hinaus konnte erstmals seit Einführung der Anlage 7 des Bundesmantelvertrags-Ärzte eine Steigerung der Vergütung der gemäß dieser Anlage festgesetzten Onkologiepauschalen um die prozentuale Erhöhung des OW für Hessen verhandelt werden.
Wie Sie sehen, lag dieses Jahr ein besonderes Augenmerk der Vertragspartner auf einer besseren Vergütung der Versorgung von onkologischen Patientinnen und Patienten.
Weiterhin gibt es erstmals seit dem Jahr 2008 wieder einen Vertragstext zu den Schulungsleistungen für Gestationsdiabetikerinnen. Diese Leistungen wurden als neue Anlage 5 befristet in den Honorarvertrag 2025 überführt, womit eine Einschreibepflicht der Versicherten vermieden werden konnte. Über den bisherigen Status Quo hinaus können die Schulungsleistungen aber nun auch im Videoformat erbracht werden.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender
An alle Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
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