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Notfalldatenmanagement abrechnen
Notfalldatenmanagement abrechnen
Praxen können bei Patientinnen und Patienten, bei denen dies medizinisch notwendig ist, oder auf deren eigenen Wunsch, einen Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) anlegen. Für das Notfalldatenmanagement (NFDM) rechnen sie verschiedene Gebührenordnungsposition (GOP) ab.