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Substitution – Abrechnung und Begründung
Substitution – Abrechnung und Begründung
Die Abrechnung der Substitutionsbehandlung aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) umfasst die Methadon- und Diamorphin-Behandlung, Take-Home-Vergabe, die Versorgung mit einem Depotpräparat, die Substitutionsbehandlung bei Hausbesuchen und die Konsiliarverfahren.
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EBM-AENDERUNGEN_Technikzuschlag_angepasst_Beschluss_BA_778_Teil_D.pdf
EBM-AENDERUNGEN_Technikzuschlag_angepasst_Beschluss_BA_778_Teil_D.pdf
mit Wirkung zum 1. Juli 2025 1. Rechtsgrundlage Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband vereinbaren gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V im Bewertungsausschuss den EBM. 2. Regelungshintergrund [...] olumen für die Gebührenordnungsposition 01450 beträgt 1.899 700 Punkte je abrechnendem Vertragsarzt. Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 778. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) [...] Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 778. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 9 von 9 Teil D zur Änderung des Einheitlichen
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Dialysekostenpauschalen abrechnen: Jährliche Vergütungsanpassungen
Dialysekostenpauschalen abrechnen: Jährliche Vergütungsanpassungen
Ärztinnen und Ärzte erhalten ab dem 1. Januar 2026 eine jährliche Anpassung der Vergütung der nichtärztlichen Dialysekostenpauschalen aus dem Abschnitt 40.14 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs.
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EBM-AENDERUNGEN-07122023_Porto_Telefon_AU_Beschluss_BA_697.pdf
EBM-AENDERUNGEN-07122023_Porto_Telefon_AU_Beschluss_BA_697.pdf
Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 697. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 1 von 1 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB [...] Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 697. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 1 von 1 Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss [...] ses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 697. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 7. Dezember 2023 1. Rechtsgrundlage Die
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