Dialysekostenpauschalen abrechnen: Jährliche Vergütungsanpassungen
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Dialysekostenpauschalen aus dem Abschnitt 40.14 (Leistungsbezogene Kostenpauschalen für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren) des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) jährlich angepasst.
Die KBV setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Dialysekostenpauschalen in gleicher Höhe steigen wie die jährliche Veränderungsrate beim Orientierungswert (OW) gemäß § 87 Absatz 2e SGB V. Bereits in den Jahren 2023, 2024 und 2025 konnten jeweils Bewertungserhöhungen im Bewertungsausschuss (BA) erzielt werden. Nun gibt es ein Verfahren für die dauerhafte Weiterentwicklung der Pauschalen.
Konkret sieht das neue Verfahren zur Anpassung der Dialysekostenpauschalen folgendes vor: Zur vollen Höhe der Veränderungsrate des OW (100 Prozent) werden jährlich die Pauschalen für Kinderdialysen, Zuschläge für Infektionsdialysen und Alter sowie die zum 1. Januar 2025 neu aufgenommenen Zuschläge für Heimdialysen, Nachtdialysen und die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (CCPD). Praxen erhalten eine jährliche Anpassung zu 75 Prozent bei den Pauschalen für Hämodialysen und Peritonealdialysen bei Erwachsenen sowie bei den Zuschlägen für intermittierende Peritonealdialysen angepasst. Sofern der BA zukünftig neue Kostenpauschalen in den Abschnitt 40.14 EBM aufnimmt, legt er in diesem Zusammenhang auch fest, ob diese dem Verfahren unter Nr. 1 oder unter Nr. 2 zugeordnet werden.
| Dialyse bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
|---|
40815 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40816 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40817 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40818 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40819 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
| Zuschläge nach Alter |
|---|
40829 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40830 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40831 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40832 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40833 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40834 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
| Zuschläge bei Infektionsdialysen |
|---|
40835 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40836 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
| Weitere Zuschläge |
|---|
40840 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40841 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40842 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40843 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40844 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40845 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40846 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
40847 | Volle Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (100 Prozent) |
| Hämo- und Peritonealdialysen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr |
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40823 | Anteilige Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (75 Prozent) |
40824 | Anteilige Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (75 Prozent) |
40825 | Anteilige Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (75 Prozent) |
40826 | Anteilige Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (75 Prozent) |
40827 | Anteilige Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (75 Prozent) |
40828 | Anteilige Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (75 Prozent) |
| Zuschläge für intermittierende Peritonealdialysen |
|---|
40837 | Anteilige Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (75 Prozent) |
40838 | Anteilige Höhe der Veränderungsrate des Orientierungswertes (75 Prozent) |
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
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