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Onkologie-Vereinbarung abrechnen
Onkologie-Vereinbarung abrechnen
Die Onkologie-Vereinbarung hat zum Ziel, eine qualifizierte ambulante Behandlung krebskranker Patientinnen und Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern. Hier lesen Sie, welche Leistungen Ärztinnen und Ärzte in diesem Rahmen abrechnen können.
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Ein- und Überweisung ins Krankenhaus
Ein- und Überweisung ins Krankenhaus
Patientinnen und Patienten fragen immer wieder nach Ein- beziehungsweise Überweisungen in Kliniken. Das verunsichert Praxen: Was dürfen sie, was nicht? Antworten geben gemeinsame Hinweise der KVH und der Hessischen Krankenhausgesellschaft e. V.
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Notfalldatenmanagement abrechnen
Notfalldatenmanagement abrechnen
Praxen können bei Patientinnen und Patienten, bei denen dies medizinisch notwendig ist, oder auf deren eigenen Wunsch, einen Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) anlegen. Für das Notfalldatenmanagement (NFDM) rechnen sie verschiedene Gebührenordnungsposition (GOP) ab.
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www.kvhessen.de
www.kvhessen.de
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder (Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Hessen) sowie Medizinstudierende, Psychotherapeuten in Ausbildung sowie Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) und Patienten über ihre Aufgaben und Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Stoßwellentherapie bei Fasciitis plantaris
Stoßwellentherapie bei Fasciitis plantaris
Ärztinnen und Ärzte können die Gebührenordnungsposition (GOP) 30440 Abschnitt 30.4 EBM für die ambulante extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) abrechnen, wenn bei der Patientin oder bei dem Patientender gesicherte ICD-10-Code M72.2G vorliegt.