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Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenkassen müssen Plausibilitätsprüfungen durchführen. Das bedeutet, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Abrechnungen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten zeit- und patientenbezogen zu überprüfen.
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KSV-Psych: Vernetzte Versorgung schwer psychisch Erkrankter
KSV-Psych: Vernetzte Versorgung schwer psychisch Erkrankter
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Richtlinie beschlossen, die eine Versorgung schwer psychisch kranker Patientinnen und Patienten sicherstellen soll. Diese erhalten koordinierte Hilfe durch Ärzte- und Therapeutennetze.
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Außerklinische Intensivpflege (AKI) abrechnen
Außerklinische Intensivpflege (AKI) abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können für die Außerklinische Intensivpflege (AKI) Leistungen aus Abschnitt 37.7 EBM abrechnen. Im Rahmen der AKI werden Patientinnen und Patienten betreut, die künstlich beatmet werden oder tracheotomiert sind.
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